87-jähriger Sexualtäter verging sich an Jugendlichen

Staatsanwalt warf Angeklagtem eine „ganze Palette an Grauslichkeiten“ vor.
Feldkirch Wachebeamte führen den 87-jährigen U-Häftling aus der Justizanstalt Feldkirch in den Verhandlungsaal vor.
Ein beschrifteter Papierfetzen
Dort streckt der Pensionist Richterin Silke Sandholzer einen beschrifteten Papierfetzen entgegen. „Das ist meine schriftliche Entschuldigung für meine Taten“, sagt er und betont: „Ich schwöre vor Gott und dem Gericht, dass das nie mehr wieder vorkommt.“
Haarsträubende Vorwürfe
Staatsanwalt Markus Fussenegger beginnt nun mit einem Reigen von Anklagen. Es sind Beschuldigungen, die den Zuhörern die Haare zu Berge stehen lassen.
Opfer sind 17 Feldkircher Jugendliche (die meisten von ihnen Jahrgang 2006), die immer wieder zum Haus des „Opas“ gingen, um dort Geld zu „verdienen“. Einmal fünf, einmal 20, dann 50 oder gar 80 Euro.
Ihre Gegenleistungen: Sich auf Verlangen des 87-Jährigen an perversen Sexualpraktiken zu beteiligen.
Staatsanwalt: „Bin fassungslos!“
Der Senior war bereits im Jahr 2015 wegen gleichgelagerter Delikte zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. „Und danach hatte er nichts Besseres zu tun, als sich in der Probezeit wieder an Minderjährigen zu vergehen“, empört sich der Staatsanwalt, um hinzuzufügen: „Ich bin fassungslos und ringe um Worte angesichts einer solchen Palette von Grauslichkeiten!“
Der öffentliche Ankläger fordert die Verhängung einer unbedingten Haftstrafe. Richterin Sandholzer folgt den Ausführungen des Staatsanwalts und verurteilt den Pensionisten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und der sittlichen Gefährdung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die ursprünglich auf Bewährung verhängten sieben Monate Gefängnis werden widerrufen, also lautet das endgültig ausgesprochene Strafausmaß 19 Monate unbedingte Haft.
Nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt Michael Hofer nimmt der 87-Jährige das Urteil des Gerichtes an. vn-gs
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