Statt der Rettung den Anwalt alarmiert

Vorarlberg / 05.06.2023 • 22:33 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung geständig, schwächte jedoch seine Verantwortung ab. vn/gs
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung geständig, schwächte jedoch seine Verantwortung ab. vn/gs

Im Rausch Fußgängerin auf Schutzweg zu Tode gefahren und geflüchtet: 15 Monate teilbedingte Haftstrafe.

Feldkirch Ende März erfasste ein 28-jähriger Italiener mit seinem Pkw bei einer Geschwindigkeit von 55 km/h frontal eine 57-jährige Frau, als diese einen Schutzweg auf der Rheinstraße in Bregenz überquerte. Die Fußgängerin wurde gegen die Windschutzscheibe geschleudert und tödlich verletzt.

Nach Hard geflüchtet

Der Unfalllenker, der noch einen Beifahrer im Wagen hatte, flüchtete zunächst nach Hard. Ohne Erste Hilfe zu leisten und ohne die Rettung zu alarmieren. Stattdessen kontaktierte er zu Hause seinen Anwalt. Um anschließend in Untersuchungshaft genommen zu werden.

Am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung angeklagt, bekennt sich der 28-Jährige schuldig.

Von sichtbarer Reue ist jedoch nicht viel zu bemerken. „Ich sah die Frau erst auf dem Gehsteig, dann stand sie plötzlich vor mir“, schildert der Angeklagte seine Erinnerung. Sein versuchtes Ausweichmanöver nach rechts ging fehl. Seine unterlassene Hilfeleistung erklärt der Beschuldigte mit seinem damaligen Schock. „Ich hatte Panik. Ich wusste nicht was tun, da ich auch kein Deutsch kann. Da beschloss ich, meinen Anwalt zu verständigen“, lässt er seine Aussage von einem Dolmetscher übersetzen.

Kein Führerschein

Der Mann besaß zudem keinen Führerschein. In seinem Blut wurden 0,35 Promille Alkohol gemessen. Außerdem gab er zu, vor dem Unfall einen Joint geraucht zu haben. Um 17.30 Uhr hätte er ein Glas Wein getrunken, nicht mehr, nicht weniger. Der Unfall geschah kurz nach 20 Uhr. Das passt für den leitenden Staatsanwalt und öffentlichen Ankläger in dieser Sache, Wilfried Siegele, nicht zusammen: „Hätte es sich nur um ein Glas Wein gehandelt, wäre nach zwei Stunden nicht dieser Alkoholpegel aufgeschienen. Das ist denkunmöglich.“

Siegele geht mit dem Angeklagten buchstäblich hart ins Gericht: „Der Mann war schon in Italien mehrfach einschlägig wegen Suchtgiftdelikten verurteilt worden. Und hier mäht er im fahruntüchtigen Zustand einfach eine Fußgängerin nieder. Und vor Gericht versucht er, alles abzuschwächen. Mir fällt hier nichts ein, was bei der Urteilsfindung mildernd sein könnte.“ Der Verkehrssachverständige Christian Wolf stellte in seinem Gutachten fest, dass der Unfalllenker damals verspätet reagiert hatte. „Ob dies dem Alkohol oder dem Cannabis geschuldet war, muss das Gericht entscheiden“, ergänzt er.

15 Monate teilbedingte Haft

Richter Julian Fettner spricht den 28-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu fünfzehn Monaten Haft, zehn davon auf Bewährung. Dem Ehemann des Unfallopfers wird ein Trauerschmerzengeld in Höhe von 5000 Euro zugesprochen, den beiden Kindern jeweils 10.000 Euro.

Ein Urteil, das Staatsanwalt Siegele und Privatbeteiligtenvertreter Stefan Denifl zu milde ist. Beide melden Nichtigkeit und Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Innsbruck an. VN-gs