Erfolg für Schluge, Frust bei Anrainern

Vorarlberg / 10.07.2023 • 19:15 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Hier soll die Zentrale eines Logistikunternehmens entstehen. VN/Sams
Hier soll die Zentrale eines Logistikunternehmens entstehen. VN/Sams

Anwohner-Beschwerde gegen Baubescheid offenbar abgewiesen.

Dornbirn Jahrelang haben Anrainer im Dornbirner Wallenmahd die Ansiedlung der Schluge Lagerlogistik GmbH und die Schluge Wurst-Fleisch-Gastronomie Großhandels GmbH in ihrer Nachbarschaft bekämpft, offenbar vergebens. Wie Schluge-Anwalt Karl Schelling dem ORF mitteilte, hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Baubescheid abgelehnt. Damit dürfte der Weg für die Industriebauten frei sein. Die Anwohner des nördlich angrenzenden Wohngebiets befürchten Lärm und Gestank.

„Habe es vermutet“

Dass die Beschwerde vor Gericht abgelehnt wurde, überrascht Anrainer Reinhard Bohle jedoch nicht. „Ich habe es bereits vermutet“, sagt er, „bei der letzten Gerichtsverhandlung sah ich kaum mehr Chancen, alle Gutachten sprachen gegen uns.“ Wie es weitergehen soll, weiß auch er noch nicht. „Vielleicht sollten wir ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, aber das kostet schnell 8000 bis 10.000 Euro. Wer soll das finanzieren?“, fragt er.

Dem Baubescheid ging eine Posse um Flächenwidmungen voraus. Zunächst hatte die Stadt das Areal als Betriebsgebiet 2 gewidmet. Dagegen gingen die Anrainer des nahen Wohngebiets, das nur ein 30 Meter breiter Grünstreifen von dem Industriegebiet trennen sollte, vor – und erzielten einen Teilerfolg. Das Verfassungsgericht erklärte die Widmung für ungültig, im Flächenwidmungsplan war das Areal plötzlich ein weißer Fleck ohne Widmung.

Vor rund einem Jahr widmete die Dornbirner Stadtvertretung die Fläche neu als Betriebsgebiet 1, die den Bauwerber zugunsten der Anwohner einschränkt. Die Freude darüber ist aber längst verpufft. „Es hat überhaupt keine Änderungen zum Baubescheid gegeben, das Projekt ist unverändert geblieben“, beklagt Bohle. Das heißt: 24 Stunden Betrieb und Hunderte Lkw-Fahrten täglich.

Hohe Lärmschutzmauer

Davor sollen die Bewohner zwar durch eine Lärmschutzwand geschützt werden, aber: „Die soll 12,5 Meter hoch werden, so hoch wie die umliegenden Häuser“, so Reinhard Bohle. Er befürchtet, dass ihm und seinen Mitstreitern nichts anderes bleibt, als genau darauf zu achten, ob der Bauwerber seine Auflagen einhält, und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Zwar sprangen die Stadträte Markus Fäßler (SP) und Christoph Waibel (FP) den Anwohner zur Seite und forderten einen neuen Standort für die Ansiedlung, jedoch vergebens. So gilt Bohles Ärger vor allem dem Rathaus. „Es ist eine Sauerei, dass die Stadt da so drüberfährt“, sagt er. VN-pes

Reinhard Bohle überrascht die Ablehnung der Beschwerde nicht.VN/Gasser (2)
Reinhard Bohle überrascht die Ablehnung der Beschwerde nicht.VN/Gasser (2)
Blick vom Wohngebiet in Richtung den fraglichen Areals.
Blick vom Wohngebiet in Richtung den fraglichen Areals.