Arbeiterkammer warnt vor Onlinebetrug auf Vintageplattform

Betrüger nutzen verstärkt Online-Plattformen und nutzen Unwissenheit neuer Verkäufer aus.
Feldkirch Gerade in Zeiten der Teuerung ist der Gedanke verlockend, nicht mehr benötigte Dinge online zu Geld zu machen. Neben den klassischen Onlinemarktplätzen bieten sich dafür auch spezialisierte Webseiten wie vinted.at an. Wer sich neu auf solchen Plattformen bewegt, muss jedoch besonders vorsichtig sein, warnt die Arbeiterkammer Vorarlberg. Denn Betrüger nutzen die Unerfahrenheit der Verkäufer aus, um an deren Geld zu gelangen.

Eine junge Frau aus Vorarlberg hat sich verärgert an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gewandt. Ursprünglich hatte sie nur Inlineskates und Schuhe über die Plattform vinted.at verkaufen wollen. Schnell wurde sie mit einer großen Anzahl von Nachrichten von vermeintlichen Interessenten regelrecht bombardiert, was sie unter Druck setzte.
Zwei der Interessenten behaupteten sogar, die Waren bereits gekauft zu haben und baten sie, den Kauf zu bestätigen. Dafür sollte sie lediglich auf den Bestätigungslink in einer (scheinbaren) Vinted-Mail klicken. Nach einigem Hin und Her bestätigte sie den Kauf und wurde daraufhin auf eine Chat-Bot-Seite weitergeleitet. Dort wurde sie dazu aufgefordert, ihr Konto zu verifizieren. Da sie neu auf der Plattform vinted.at war, schien ihr dies sinnvoll. Schließlich gab sie ihre gesamten Bankdaten an und gewährte somit auch Zugriff auf ihr Online-Banking. Sogar eine TAN wurde eingegeben. Daraufhin wurden 999 Euro von ihrem Konto abgebucht. Sie informierte sofort ihre Bank, die durch eine Kontosperrung weitere Belastungen verhindern konnte. Die 999 Euro sind jedoch unwiederbringlich verloren. “Ein teures Lehrgeld für einen Verkauf”, warnt die Arbeiterkammer Vorarlberg.
Immer bedenken: Um eine Zahlung zu empfangen, sind keinerlei Freigaben in den Banking-Apps oder die Weitergabe eines TAN notwendig!
Die Betrüger nutzten die fehlende Erfahrung mit der neuen Plattform, um an die Bankdaten zu kommen. Der AK-Konsumentenschutz betont deshalb nachdrücklich, dass keinerlei Freigaben in den Banking-Apps oder die Weitergabe eines TAN notwendig sind, um eine Zahlung zu empfangen. Diese Schritte sind nur notwendig, um Zahlungen freizugeben! Der Käufer ist also gefordert, der Verkäufer nicht.