Bei Amtsverlust zurückhaltend

Vorarlberg / 19.07.2023 • 19:16 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

wien Mit einer Novelle beabsichtigt die Bundesregierung, künftig härter gegen Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz vorzugehen. Die Begutachtungsfrist endete am Mittwoch. Ein Beschluss des Gesetzes ist für den Herbst angepeilt. Unter anderem droht bei Verurteilungen im öffentlichen Dienst der Jobverlust. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) warnt in ihrer Begutachtungsstellungnahme vor einer überschießenden Regelung. Es werde sehr niederschwelliges Verhalten unter Strafe gestellt. Ein automatischer Amtsverlust sollte daher den Schweregrad der Tat berücksichtigen. Auch der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer ist skeptisch. Der Professor an der Johannes Kepler Universität Linz argumentiert: „Die gesetzliche Verpflichtung entbindet den Arbeitgeber. Dieser sollte aber zu der Entscheidung einer Kündigung stehen.“ Der Rechtsanwaltskammertag wiederum kritisiert, dass bei einer Diversion kein Amtsverlust erfolgt.