Qamar Abbas klagt die Republik nach Abschiebung

Der zu Unrecht abgeschobene Lehrling fordert aufgrund der Amtshaftung Schadenersatz.
Bregenz, Lustenau Seine – unrechtmäßige – Abschiebung 2018 sorgte für Aufsehen und hitzige Debatten in Vorarlberg, seine Rückkehr im Februar 2022 sollte das Happy End sein. Doch die Akte Qamar Abbas ist noch nicht endgültig geschlossen.
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Nach seiner Abschiebung 2018 ging es für den Lustenauer Gastronomielehrling ins Gefängnis, wie Wegbegleiter damals berichteten. In ihre Heimat abgeschobenen Pakistani wird dort oft Landesverrat vorgeworfen, Angehörige müssen sie aus dem Gefängnis zu horrenden Summen freikaufen. 2020 und 2021 entschieden die Verwaltungsgerichte, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Nun klagt der inzwischen wieder in Vorarlberg lebende Abbas die Republik auf Amtshaftung und will für seine Familie nicht zuletzt die Lösegeldzahlungen von 2018 wettmachen.
Fünfstellige Summe
Grundsätzlich geht es nur mehr darum, wie viel Geld die Republik, die für die Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl haftet, Abbas für Verdienstentgänge und entstandene Kosten ersetzt. Denn die rechtskräftigen Urteile des Landes- und Bundesverwaltungsgerichts haben die Amtshaftung dem Grunde nach bereits festgestellt. „Unterm Strich geht es um eine fünfstellige Summe“, erklärt sein Rechtsvertreter Ludwig Weh. Die Finanzprokuratur, der für Rechtsfragen zuständige Arm des Finanzministeriums, will den Schaden gering halten und erkenne etwa nur die Kosten für erfolgreiche Rechtsmittel bislang an.

Einer, der nächste Woche vor dem Landesgericht Feldkirch als Zeuge geladen ist, ist der pensionierte Gewerkschaftsvorsitzende Norbert Loacker. Er setzte sich seit 2018 massiv für Abbas ein. „Ich werde vor Gericht meine Erlebnisse schildern und dabei Klartext reden müssen“, betont Loacker gegenüber den VN. „Insbesondere jene beim Verhör in Wien einen Tag vor der Abschiebung.“ Wie man dort mit ihm und dem damaligen Rechtsvertreter Abbas’ Stefan Harg umgegangen sei, sei eine „ganz wilde“ Geschichte. Loacker verweist ebenfalls auf das an die pakistanische Polizei gezahlte Lösegeld, für das auch in Vorarlberg gesammelt wurde. „Ich denke, die gestellten Ansprüche sind mehr als gerechtfertigt“, betont der Gewerkschafter. „Ich bin guter Hoffnung, dass er diese durchsetzen kann.“

Eine Abschiebung mit Folgen
Abbas kam 2012 nach Österreich, erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Dabei konnte er ein Sprachzertifikat der Stufe B1, eine Beschäftigungsbewilligung und ein erfolgreiches erstes Lehrjahr sowie rund 1000 Unterstützungserklärungen vorweisen. Wenige Tage vor seiner Abschiebung im Oktober 2018 hob das Bundesverwaltungsgericht den Abschiebebescheid wegen Verfahrensmängel auf. Dieser wurde dennoch nach einer kurzfristigen Anhörung vollzogen. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete im Herbst 2021 positiv für Qamar Abbas. Damit konnte er im Februar 2022 zurückkehren und seine Lehre fortsetzen.