Abtreibungslösung lässt auf sich warten

Ursprünglich sollte es schon Mitte des Jahres so weit sein. Nun dauert es doch länger.
Schwarzach Nach langer Ungewissheit gab es Ende 2022 endlich Klarheit. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) legte eine Nachfolgelösung für Schwangerschaftsabbrüche in Vorarlberg vor. Abtreibungen finden den Ausführungen zufolge künftig auf dem Areal des Personalwohnheims neben dem Landeskrankenhaus Bregenz statt. Ab Mitte des Jahres sollte dort ein Team von zwei bis drei Ärztinnen und Ärzten arbeiten, hieß es. Doch davon kann aktuell keine Rede sein. Die neue Praxis gibt es noch nicht. Wie das Land nun mitteilt, laufen die Vorarbeiten zwar wie geplant, zu einer Lücke im Angebot werde es möglichst nicht kommen. Für den einzigen Arzt, der aktuell in Vorarlberg Abtreibungen vornimmt, sind aber noch Fragen offen.
Pensionsantritt geplant
Zur Erinnerung: Zunächst war nicht klar, wie es nach dem Pensionsantritt von Benedikt-Johannes Hostenkamp weitergeht. Im Laufe des Jahres wollte er sich in den Ruhestand verabschieden, eigentlich im Sommer. Wie bereits berichtet, sollte spätestens am 12. August Schluss sein. Eine Nachfolgeregelung musste also dringend her. Diese konnte Landesrätin Rüscher im Dezember verkünden, später stimmte auch der Landtag zu, die VN berichteten. Die Krankenhausbetriebsgesellschaft vermietet demnach die Räumlichkeiten auf dem Areal des Personalwohnheims, der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) sollte ein Konzept für die Umsetzung erstellen. Rüscher zufolge hatten sich 15 Mediziner beim Land gemeldet, die Abtreibungen durchführen wollen. Mitte 2023 sollten den Angaben zufolge die neuen Räumlichkeiten bezugsfähig sein.
Das ist nun augenscheinlich noch nicht der Fall. Warum es zur Verzögerung gekommen ist und wann genau die neue Praxis voraussichtlich öffnen kann, ist nicht klar. Das Land gibt sich auf VN-Anfrage bedeckt, hält aber fest, dass die Vorarbeiten wie geplant liefen. „Selbstverständlich wird in den Planungen darauf geachtet, dass möglichst keine Lücke zwischen dem Angebot von Herrn Dr. Hostenkamp und dem neuen Angebot entsteht“, teilte ein Sprecher mit. Kommenden Monat würden schließlich alle Informationen dazu veröffentlicht. Bis dahin könnten keine näheren Auskünfte erteilt werden. Laut einem ORF-Bericht vom Juni rechnete Rüscher damals im November mit der Eröffnung der neuen Praxis.
Offene Fragen
Aus Hostenkamps Pensionsantritt ist bis dato jedenfalls nichts geworden. Wann genau es so weit sein wird, kann er nicht sagen. Aus seiner Sicht sind viele Aspekte rund um die neue Lösung nach wie vor ungeklärt. „Den Grundaussagen zufolge soll es eine Leistung im Krankenhaus sein, aber nicht des Krankenhauses.“ Wie das genau funktioniere, bleibe offen. Wer Interesse habe, Abbrüche anzubieten, brauche Sicherheiten und müsse eine geklärte Organisation vorfinden, zudem sei ein Team vonnöten. Zumindest seinen Urlaub will der Mediziner bald antreten. Neue Anmeldungen sollten dann nicht über ihn laufen. Hostenkamp erhofft sich indes am Freitag mehr Klarheit. Es sei ein Gespräch mit wesentlichen Akteuren in dem Bereich vorgesehen.
Fristenregelung in Österreich
In Österreich gilt die Fristenregelung. Auf eine Abtreibung besteht grundsätzlich eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Abbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft. Später ist es erlaubt, sollte eine ernste Gefahr für die Schwangere bestehen, sie jünger als 14 Jahre alt oder eine schwere geistige und körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten sein. Erfolgt die Abtreibung aus medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen. Den Angaben des Landes zufolge soll es grundsätzlich bei einer privaten Leistung bleiben.