Nach Raub mit zehn Cent Beute verurteilt

Gewalt im Stadtbus: Jugendlicher (16) hatte nicht nur einmal 12-jährige Opfer im Visier.
Feldkirch Der 16-jährige Tschetschene leugnet bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch rein gar nichts. Denn irgendwelche Ausflüchte ergäben hier auch wenig Sinn. Schließlich lieferte die Überwachungskamera des Dornbirner Stadtbusses lückenlose Aufnahmen des Geschehens Ende Mai dieses Jahres.
Drohungen und Ohrfeigen
Die Aufzeichnungen belegen klar, wie der Jugendliche einen zwölfjährigen Jungen im Bus am Kragen packt, ihm warnend seine Faust vorhält, ihn bedroht und ohrfeigt. Und ihm seine Habe abnötigt. Sagenhafte zehn Cent Beute sackt der 16-Jährige bei seinem Angriff auf den Minderjährigen ein.
Einem weiteren Zwölfjährigen griff er in der Schule zwei Mal in die Bauchtasche. So belasten auch noch die Vergehen des Diebstahls den bereits vorbestraften Angeklagten.
„War es schön im Gefängnis?“
Der Jugendliche kennt das Flair gesiebter Luft. Mehrere Tage lange verbrachte er bereits in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch.
„War es schön im Gefängnis?“, fragt ihn Richterin Sabine Tagwercher.
„Nein“, lautet die klare Antwort.
„Und warum machen Sie dann so was? Ist das der Karriereweg, den Sie einschlagen wollen?“
Der Angesprochene verneint ein weiteres Mal. Er ist voll umfassend geständig. Draußen vor dem Verhandlungssaal warten die Zeugen, seine damaligen Opfer. Doch die Richterin entlässt sie, ihre Einvernahme ist aufgrund des Geständnisses des Angeklagten nicht mehr vonnöten.
Vorher aber ermuntert Verteidiger Hubert Hagspiel seinen Mandanten, dem Opfer vom Bus die geraubten zehn Cent zurückzugeben. Sozusagen als Schadenswiedergutmachung. Doch der Beschuldigte ist pleite. Seine im Verhandlungssaal anwesende Schwester greift in die Tasche und erledigt das für ihn.
Auch wenn die Beute kaum nennenswert war, Staatsanwalt Simon Mathis fordert eine Verurteilung wegen des Verbrechens des Raubes. „Die Höhe des geraubten Betrages spielt hier keine Rolle, sehr wohl aber die präventive Wirkung“, wie er begründet. Nicht zuletzt seien die Opfer durch die Taten auch traumatisiert worden.
„Rute ins Fenster gestellt“
Dem 16-Jährigen wird noch „eine Rute ins Fenster gestellt“, erklärt Richterin Tagwercher bei der Verkündung des Urteils, gefällt vom Schöffensenat: drei Monate Haftstrafe auf Bewährung, Probezeit fünf Jahre. Zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen à vier Euro, also 1200 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Verurteilte muss also nicht sitzen. Doch er verlässt den Gerichtssaal mit gedämpfter Erleichterung. Denn er weiß nur allzu gut, dass unabhängig von dem gerade überstandenen Prozess noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig ist. Wegen einer anderen Tat. Bei der ihm ebenfalls das Verbrechen des Raubes angelastet wird. vn-gs