Kindergeld-Problem für Grenzgänger gelöst

Vorarlberg / 20.09.2023 • 21:06 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßt das neue Gesetz. APA
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßt das neue Gesetz. APA

Türkis-grüne Koalition beschließt Gesetzesreparatur. Aufatmen bei rund 200 Familien in Vorarlberg.

Wien, Bregenz Rund 17.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger fahren täglich über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein, um zu arbeiten. Einige von ihnen erreichte Anfang des Jahres eine Hiobsbotschaft: Sie erhalten kein Kinderbetreuungsgeld. Die Aufregung war groß. Jetzt hat die österreichische Bundesregierung das Gesetz im Nationalrat geändert. Rund 200 Familien im Land können aufatmen. Sie bekommen rückwirkend ab 1. Februar dieses Jahres Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

OGH-Urteil

Es war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das die Grenzgänger-Community in Aufregung versetzte. In bestimmten Fallkonstellationen durfte der Staat kein Kindergeld mehr ausbezahlen. Denn: Wenn der Lebensmittelpunkt nicht in Österreich liegt und in anderen Ländern keine ähnliche Leistung bezahlt wird, gibt es auch in Österreich kein Kindergeld mehr. Juristen sagen, wenn Österreich nachrangig zuständig ist. Ein Beispiel: Wohnt eine Familie in Österreich, aber beide arbeiten über der Grenze, dann kann es sein, dass Österreich nachrangig zuständig ist. Oder: Ein Elternteil arbeitet in der Schweiz oder Liechtenstein, das andere Elternteil ist „wirtschaftlich inaktiv“, wie es heißt – oder zumindest geringfügig beschäftigt. Auch da hat es nach dem OGH-Urteil kein Kinderbetreuungsgeld mehr gegeben.

Das ändert sich jetzt wieder. Im Gesetzespassus über die Bezugsberechtigten wird die Wortfolge eingefügt: „oder für dieses Kind nur deswegen kein Anspruch besteht, weil Anspruch auf eine gleichartige Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besteht und diese tatsächlich bezogen wird.“ Damit erhalten rund 200 Familien rückwirkend ab 1. Februar ihr Kinderbetreuungsgeld – sofern sie alle übrigen Voraussetzungen erfüllen. Nicht bezugsberechtigt bleiben Personen, die über einen Hauptwohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein verfügen.

Die Politik lobt sich

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) freut sich: „Wir haben eine gute Lösung für Familien in Vorarlberg gefunden. Es war uns wichtig, so rasch wie möglich Rechtssicherheit für diese Familien zu schaffen.“ Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist zufrieden: „Wir haben uns sehr für diese Änderung eingesetzt. Auch der Krankenversicherungsschutz kann dadurch nicht mehr entfallen.“ Denn auch das ist zum Problem geworden. Ohne Kinderbetreuungsgeld gibt es auch keinen Versicherungsschutz.

Der Beschluss selbst ist allerdings im Nationalrat gefallen. Kein Wunder also, dass sich auch die Abgeordneten darüber freuen. Die grüne Mandatarin Barbara Neßler zum Beispiel: „Ich bin froh, dass wir diese Lücke im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie nun schließen können.“ Die Abgeordneten seien von Interessensverbänden kontaktiert worden. „Das Kinderbetreuungsgeld ist eine wichtige familienpolitische Leistung“, betont Neßler. Auch ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber zeigt sich erfreut: „Als Familiensprecher war es mir wichtig, eine gute Lösung für die Grenzgänger zu erreichen.“ Einige davon dürften jetzt erleichtert sein.

Rund 200 Familien mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern können aufatmen: Sie erhalten rückwirkend Kinderbetreuungsgeld.
Rund 200 Familien mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern können aufatmen: Sie erhalten rückwirkend Kinderbetreuungsgeld.