Leerstandsabgabe im Landtags-Ausschuss beschlossen

Vorarlberg / 20.09.2023 • 21:06 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Im Rheintal stehen zahlreiche Wohnungen leer. Wer leere Wohnungen besitzt, muss zukünftig eine kleine Abgabe zahlen. VN/Steurer
Im Rheintal stehen zahlreiche Wohnungen leer. Wer leere Wohnungen besitzt, muss zukünftig eine kleine Abgabe zahlen. VN/Steurer

Nun muss das Gesetz noch durch den Landtag.

Bregenz Der Rechtsausschuss des Landtags hat die Einführung einer Abgabe auf leer stehende Wohnungen beschlossen. Zudem soll das Ziel „leistbares Wohnen“ im Raumplanungsgesetz verankert werden. Mit Änderungen im Raumplanungsgesetz will man außerdem Investorenmodellen einen Riegel vorschieben.

Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen. Ausnahmen gibt es etwa bei Wohnungen, die der eigenen Altersvorsorge dienen, oder auch dann, wenn die erforderliche Instandsetzung einer Wohnung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Nicht mitgetragen wurde die Leerstandsabgabe von der FPÖ und den Neos, was bei ÖVP und Grünen für Verwunderung sorgte.

FPÖ-Chef Christof Bitschi forderte in einer Aussendung „anstatt immer neuen Steuern und Abgaben endlich ein attraktives und für die Gegebenheiten in Vorarlberg passendes Mietrecht“. Für Neos-Klubobmann Johannes Gasser setzt die Landesregierung mit den Gesetzesvorlagen „nicht ausreichend Schritte für leistbares Wohnen und eine städtische Entwicklung in Vorarlberg“, auch wenn es „kleine Verbesserungen“ gebe. Als grundsätzlich richtigen und wichtigen Schritt bezeichnete Bernhard Heinzle, Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK), die Aufnahme der Zielbestimmung „leistbares Wohnen“ in das Raumplanungsgesetz. Geht es nach Heinzle, soll in Vorarlberg nur noch ein Baugrundstück kaufen dürfen, wer einen Bedarf hat.