Urteil wegen zu spät erfolgter Wiederbelebung

Mediziner musste sich wegen fahrlässigem Verhalten nach einem Eingriff verantworten.
Darum geht’s:
- Arzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
- Tod eines Patienten nach mangelnder Reaktion auf Komplikationen
- Fragen nach angemessener Ausstattung und Vorbereitung von Ärzten auf solche Situationen
Feldkirch Ein kniffliger Fall mit Seltenheitswert wurde am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt. Auf der Anklagebank saß ein 60-jähriger Mediziner aus dem Unteren Rheintal. Grob fahrlässige Tötung lautete die Anklage. Der zuständige Richter Christoph Stadler ließ sich viel Zeit für sein Urteil. Und verkündete schließlich: Schuldig, allerdings wegen fahrlässiger Tötung. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen a 100 Euro verurteilt.
Der Arzt soll im Dezember 2021 den Tod eines Patienten herbeigeführt haben. Im Anschluss an eine Endoskopie traten Komplikationen auf. Daraufhin habe der Arzt nicht angemessen reagiert, und wegen seiner mangelnden Sorgfalt sei der Patient fünf Tage später im Krankenhaus verstorben. Sein Gehirn war für zu lange Zeit nicht mit Sauerstoff versorgt worden.
Der Angeklagte ist ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet, hat bereits zigtausende solcher Eingriffe vorgenommen, führten er und sein Verteidiger aus. Einen solchen Fall habe er noch nicht erlebt. „Wir haben alles gemacht, was wir konnten“, versicherte der Beschuldigte vor Gericht.
Dennoch herrschte in der Ordination Ausnahmezustand, als bei dem Patienten infolge der Operation die Sauerstoffsättigung abfiel. Der Arzt begann mit seinem Team die Beatmung des Patienten. Er intubierte aber nicht und machte auch keine Herzdruckmassage. Stattdessen hoffte er darauf, dass möglichst schnell Rettungssanitäter und Notarzt eintreffen würden. Das wurde ihm nun vorgeworfen, vor allem da er selbst über ein aktuelles Notarztdiplom verfügt. Der Sachverständige sagte, er hätte anders handeln müssen.
Nach wenigen Minuten waren die Rettungssanitäter zwar da, kurz darauf auch der Notarzt. Sie leiteten sofort weitere Maßnahmen ein und brachten den Patienten in die Klinik. Doch retten konnte ihn das letztlich nicht. Die Hilfe kam zu spät.
Hätte der Angeklagte intubieren müssen? Der Prozess brachte darüber hinaus noch ganz andere Fragen auf: Welche Ausrüstung müssen Ärzte fernab von Kliniken haben und wie weit müssen sie auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet sein?
Der Richter führte letztlich aus: „Ich glaube nicht, dass Sie ein schlechter Arzt sind.“ Aber er müsse den Einzelfall prüfen und da auf die Einschätzung des Sachverständigen vertrauen. Wenn man einen solchen Eingriff mache, müsse man auf solche Komplikationen vorbereitet sein.