Deshalb hob Verwaltungsgericht Bescheid zum Abschuss eines Wolfes auf

Vorarlberg / 18.11.2023 • 05:30 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
<p class="caption">Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht hob einen Bescheid der BH Bludenz zur Genehmigung einer Wolfsentnahme auf.<span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">APA</span></p>

Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht hob einen Bescheid der BH Bludenz zur Genehmigung einer Wolfsentnahme auf. APA

Das zur Entnahme vorgesehene Tier wurde zu wenig definiert. Möglichkeit einer Verordnung bleibt jedoch.

Bregenz Im Bezirk Bludenz kam es im vergangenen Sommer zu mehreren Nutztierrissen. Als Reaktion darauf stellte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz einen Bescheid aus, der im Rahmen einer Ausnahmebewilligung die Entnahme eines Schadwolfs genehmigte. Daraufhin legten sechs Tier- und Naturschutzorganisationen Beschwerde gegen diesen Bescheid ein.

Nun hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg über die Beschwerde entschieden und dieser stattgegeben. Begründet wird das Urteil unter anderem mit fehlenden Herdenschutznahmen sowie einer nicht vorhandenen Konkretisierung des für Risse verantwortlichen Wolfes. Damit folgte das Gericht den Argumenten der Beschwerdeführer. Der Bescheid hätte den Abschuss irgendeines Wolfes ermöglicht, wird begründet.

Verordnung bleibt

Unmittelbare Folgen für die Handlungsmöglichkeiten der Behörden hat der aufgehobene Bescheid nicht.

Durch die Novelle des Vorarlberger Jagd- und Naturschutzgesetzes kann die Landesregierung per Verordnung die Entnahme eines Wolfes ermöglichen. Die Änderung des Gesetzes wurde bei der letzten Landtagssitzung beschlossen – die VN berichteten.