Schlechte Nachricht für Kraftwerksgegner

Welt / 04.05.2016 • 22:52 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Luxemburg, Graz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich im Streit um den Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark abgewiesen. Die EU-Behörde hatte Österreich vorgeworfen, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerks bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde. Der EuGH kommt nun zu dem Schluss, dass der damalige steirische Landeshauptmann Franz Voves – entgegen den Ausführungen der Kommission – das strittige Vorhaben geprüft sowie seine Vorteile und negative Auswirkungen auf den Zustand des Wassers gegeneinander abgewogen habe. Die EU-Richter sehen die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot erfüllt.

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