Tödlicher Irrtum im Spital

Welt / 06.10.2017 • 22:43 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Zur tödlichen Medikamentenverwechslung kam es im Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems. Der 61-jährige Patient verstarb, weil er eine falsche Infusion bekommen hatte.   apa
Zur tödlichen Medikamentenverwechslung kam es im Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems. Der 61-jährige Patient verstarb, weil er eine falsche Infusion bekommen hatte.   apa

61-jähriger Oberösterreicher starb nach Infusionsverwechslung im LKH Kirchdorf.

Kirchdorf Ein 61-jähriger Oberösterreicher ist nach einer Medikamentenverwechslung im Landeskrankenhaus Kirchdorf gestorben, weil ihm von einem Pfleger die falsche Infusion verabreicht worden ist. Der 61-Jährige wurde am vergangenen Samstag mit dem Notarzt mit der Diagnose Vorhofflimmern eingeliefert und in die Intensivstation gelegt. Der Arzt verordnete ihm neben anderen Medikamenten eine Infusion mit Kalium/Magnesium gegen Herzrhythmusstörungen. Ein Pfleger verabreichte ihm aber eine bei Blutwäschen eingesetzte Calciumchlorid Magnesiumchlorid-Infusion, weil diese in die falsche Lade eingeordnet war und er das Etikett nicht mehr kontrollierte. Nachdem die Verwechslung entdeckt wurde, leitete der behandelnde Arzt eine erhöhte Harnausscheidung zur Senkung des erhöhten Kalziumwertes ein und kontaktierte mehrere Spezialisten. Doch der Zustand des Patienten verschlechterte sich zu einem Multiorganversagen. Der Hubschrauber flog ihn am Montag in das Wiener AKH. Dort starb er am Dienstag auf einer Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet, teilte Behördensprecherin Julia Rauscher am Freitag auf apa-Anfrage mit.

Weitere Verdachtsfälle

Der Krankenhausbetreiber gespag will nicht ausschließen, dass es außerdem drei weitere, innerhalb einer Woche liegende Verdachtsfälle mit verabreichten falschen Infusionen gibt. Eine der betroffenen Patienten starb, zwei weitere haben keine Folgeschäden. An die Staatsanwaltschaft Steyr gingen zu allen Fällen Sachverhaltsdarstellungen, sie wird entsprechende Ermittlungen einleiten. Der Pfleger des 61-Jährigen ist beurlaubt, die anderen nicht freigestellt oder im Urlaub.