Wien Der Soldat, der am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne einen 20 Jahre alten Rekruten erschossen hat, wird sich wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass es sich um vorsätzliche Tötung gehandelt hat. Die Verteidigung werde gegen die Mordanklage keinen Einspruch erheben. „Wir gehen nach wie vor von Fahrlässigkeit aus“, sagte der Anwalt des Soldaten. Nach Angaben des Beschuldigten hat sich der Schuss, der den Rekruten tötete, versehentlich gelöst, als er gestolpert sei und sich am Abzug seines Sturmgewehrs festgehalten habe.