Klagenfurt Unter großem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen 45 Jahre alten Niederösterreicher begonnen. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Bootsfahrt auf dem Wörthersee am 2. Juni vergangenen Jahres den Tod eines 44-jährigen Niederösterreichers verschuldet zu haben. Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft. Mit an Bord waren zwei weitere Niederösterreicher und ein 33-jähriger Kärntner als Vertreter des Bootsbesitzers, der eigentliche Schiffsführer. Der Kärntner muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht verantworten. Die Befragung der Angeklagten im Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee hat zwei stark divergierende Beschreibungen des Unfallhergangs ergeben. Während der Erstangeklagte darauf beharrte, das Opfer habe ins Lenkrad gegriffen und er sei keine „Eindrehmanöver“ gefahren, widersprach der zweitangeklagte Kärntner. Auch im Zeitablauf beim Unfall selbst ergaben sich gravierende Unterschiede.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bootslenker grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Der Mann hatte das Boot laut Strafantrag mit 1,2 Promille Alkohol im Blut gelenkt. Der Name des mutmaßlichen Haupttäters darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und des Medienrechtes nicht genannt werden.
An vorerst drei geplanten Verhandlungstagen sind mehrere Zeugen und insgesamt sechs Gutachter geladen. Angekündigt ist auch eine komplexe Computersimulation der Bootsfahrt. Ein Urteil wird für den 16. Mai erwartet, für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.