. . . eine für die Polizei überraschende Begründung, die ein Autofahrer im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm für sein Fahren ohne gültigen Führerschein gehabt hat. Der 20-Jährige hatte kürzlich die theoretische Führerscheinprüfung bestanden. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er damit noch nicht zur Fahrt eines Autos berechtigt sei, sagte er den Streifenbeamten nach Angaben eines Polizeisprechers vom Sonntag. Im Wagen waren bei der Kontrolle am Samstag auch seine Frau sowie der zwei Monate alte Säugling des Paares.