Paris Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Die Prüforganisation habe bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse seine Pflichten verletzt, teilte das Berufungsgericht in Aix-en-Provence mit. Damit bestätigt es Entscheidungen des Handelsgerichts, wonach der TÜV haftbar ist.