Nachbarin als Brennholzdiebin verleumdet: Zwei Wochen Haft

Rumänin wollte Serbin eins auswischen: Das bezahlte sie mit Tränen – und mit Gefängnis.
Bregenz. (VN-gs) „Für den Diebstahl des Brennholzes kommt nur die Serbin in Frage“, beteuerte die 41-jährige Rumänin vor Bezirksrichter Christian Röthlin, und: „Es wohnen hier zwar auch Türken, aber es kann einfach nur diese Serbin gewesen sein!“
Es muss ein buchstäblich brennendes Verlangen gewesen sein, dass die Küchengehilfin zu einer Anzeige bei der Polizei veranlasste: So habe sich ihr Brennholzstapel im Hof plötzlich auf wundersame Weise „verkleinert“. Und dafür konnte eben nur ein Subjekt verantwortlich sein: die serbische Nachbarin.
Verräterische Spinnweben
Doch die Ordnungshüter konnten das nicht nachvollziehen. Erstens machte der Stapel durch keinerlei auffällige Lücken den Eindruck, als sei hier Holz entwendet worden. Außerdem war er über und über mit Spinnweben bedeckt, was nicht gerade auf einen diebischen Zugriff schließen ließ. Und zu guter Letzt bestätigte auch der Freund der Rumänin, der das Material immerhin aufgestapelt hatte, dass hier auch nicht nur ein Krümelchen fehle.
Fazit: Die Anzeige verwandelte sich in eine Retourkutsche. Wegen Verleumdung angeklagt, hatte sich die Küchengehilfin am Bezirksgericht Bregenz zu verantworten.
Dafür musste sie sich übrigens nicht auf eigene Faust zu dem Termin in der Bergmannstraße bemühen: Das erledigten zwei Beamte der Justizanstalt Feldkirch, wo die Beschuldigte derzeit wegen anderer Verstöße gegen das Gesetz eine Haftstrafe verbüßt.
Auch Richter Röthlin brachten die Behauptungen der Rumänin ins Grübeln: „Wissen Sie, Sie selbst haben nichts gesehen, und Sie können auch nichts beweisen“, hielt er ihr entgegen, „und auf den polizeilichen Lichtbildern schaut es so aus, als ob von dem Brennholz noch alles da sei. Das ist doch alles völlig aus der Luft gegriffen.“
Verschiedene Aussagen
„Oh nein“, so die Angeklagte. Wenigstens ein Viertel des Brennholzes würde fehlen. So etwa drei Taschen voll (in ihrer ersten Aussage hatte sie hingegen angegeben, dass mindestens zwei Drittel geklaut worden seien – von der Serbin).
Die Rumänin wurde im Sinne der Anklage verurteilt. Zwei Wochen zusätzliche Haft. Unbedingt. Wegen Verleumdung. Die Verurteilte brach in Tränen aus. „Kann ich diese Strafe nicht mit Geld bezahlen?“, bat sie schluchzend.
Der Begründung des Richters, dass das nicht möglich sei, konnte sie nicht ganz folgen. Da warf einer der Justizwächter ein: „Wir werden es ihr nochmals genau erklären – bei der Rückfahrt nach Feldkirch.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
