Dem Nachbarn gestohlene Nummerntafel untergejubelt

Vorarlberg / 27.06.2014 • 22:26 Uhr

Ärger um fremdes Kennzeichen, das im Auto eines ahnungslosen Bregenzers lag.

Bregenz. Der 26-jährige Bregenzer bekannte sich nicht schuldig. „Wenn ich hier schuldig gesprochen werde, dann ist das eine Frechheit!“, schmetterte er Bezirksrichter Christian Röthlin entgegen. Die Anklage: Urkundenunterdrückung.

Als „Urkunde“ war in diesem Fall ein gestohlenes, amtliches Autokennzeichen zu verstehen, das eines schönen Tages plötzlich auf der Ablage im silbernen BMW des Beschuldigten lag. Das noch dazu in der Tiefgarage, und zwar auf dem Besucherparkplatz. Dort stand das abgemeldete, kennzeichenlose Auto des Bregenzers schon seit acht Monaten. Sehr zum Ärger der anderen Parteien der Wohnanlage, zumal der Beschuldigte einen eigenen Parkplatz zur Verfügung hat. Doch auf dem steht sein Zweitwagen.

„Man hat mich immer wieder darauf angesprochen, den BMW wegzustellen. Doch ich hab’s ignoriert“, versuchte der 26-Jährige dem Richter ein mögliches Motiv für hinterlistige Aktionen gegen seine Person zu begründen.

„Die Sache ist klar. Irgendjemand hat mir das fremde Kennzeichen untergejubelt. Dieser Jemand wollte, dass ich Ärger bekomme und hat dann eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Denn es ist ja nicht so, dass die Polizei einfach nur so in eine Tiefgarage spaziert, um gestohlene Kennzeichen zu suchen“, fuhr der Beschuldigte fort. Der Richter nannte ihm den Namen des Anzeigers. Der wohnte nur zwei Hausnummern weiter. „Den kenne ich nicht“, sagte der Bregenzer. Außerdem: „Ich hätte es nicht nötig, eine Nummertafel zu stehlen. Wenn ich mit meinem nicht vorgeführten BMW herumkurven wollte, würde ich das Wechselkennzeichen nehmen.“

Feispruch

Er betonte es noch einmal: „Wenn ich bestraft werde, nur weil plötzlich ein fremdes Kennzeichen in meinem Auto liegt, finde ich das eine Frechheit.“

Richter Röthlin konnte aufgrund der Sachlage, so dubios und unklar wie sie war, nicht ausschließen, dass der Beschuldigte die Wahrheit sagte. Also Freispruch in dubio pro reo.

Wenn ich hier schuldig gesprochen werde, dann ist das eine Frechheit!

Angeklagter