Mit dem Handy am Steuer war ihm gar nicht geheuer: Wilde Hetzjagd

Autofahrer sah anderen während der Fahrt telefonieren und ging ihm „an die Gurgel“.
Bregenz. Ungewöhnlich, ja beinahe unheimlich war die Schilderung eines 24-jährigen Unterländers: „Ich habe während der Fahrt nur ein Gespräch mit der Freisprecheinrichtung geführt“, so der junge Mann als Zeuge vor Richter Christian Röthlin. „Da war er plötzlich hinter mir und fotografierte mich dauernd. Ich gab Gas, denn er wollte mir auffahren.“
Angst habe ihn ergriffen. Er wich auf die Busspur aus. Doch auch dort blieb ihm der Verfolger im Nacken. „Als ich schließlich stehen blieb, kam er schon auf mich zugerannt. Er würgte mich und stieß mich gegen den Rückspiegel, der dabei abbrach. Dann lief er zurück zu seinem Auto und holte was raus. Ich glaube, es war ein Holzprügel.“
Hitzige Verfolgungsjagd
Vollends in Panik geraten, flüchtete der 24-Jährige weiter in Richtung nach Hause. Von Bregenz in Richtung Fußach. Doch der Spuk ging weiter. Kilometer für Kilometer. „Er schrie aus dem Seitenfenster: ‚Ich schlag dich her!‘, sodass ich beinahe schon bei rotem Ampellicht weitergefahren wäre.“
Die Verfolgungsjagd hatte erst vor der Haustüre des Opfers ein Ende. „Dort drehte er endlich ab“, erinnerte sich der Zeuge, „und ich rief die Polizei.“
Der 40-jährige Verfolger, als Angeklagter vor Gericht piekfein im Anzug erschienen, konnte diese Anschuldigungen nicht fassen. „Stimmt alles nicht“, behauptete er mit Vehemenz. Er habe damals den jungen Mann lediglich zurechtweisen wollen.
Und überhaupt: Das Bedrohungsszenario sei ein gänzlich anderes gewesen. So sei es vielmehr er selbst gewesen, der in Unruhe versetzt wurde. „Als wir stehen geblieben sind, ging er plötzlich auf mich zu. Ich erschrak und stieß ihn zurück. Aber gewürgt habe ich ihn keinesfalls.“
„Keine Bergpredigt“
So seine Sicht der Dinge. Nun existierte da allerdings ein Befund vom Krankenhaus. In ihm war die Rede von „geröteten Fingerabdrücken“ am Hals des Opfers. „Die Flecken sind ohne Weiteres als Würgemale zu identifizieren“, meinte der Richter. Darauf angesprochen, erwiderte der Beschuldigte: „Ich wollte ihn nicht verletzen. Mir ging es um etwas anderes. Der Typ fuhr in Schlangenlinien vor mir und telefonierte dabei mit dem Handy.“ Und mit eiserner Überzeugung fuhr er fort: „Ich möchte ja keine Bergpredigt halten. Aber es geschehen so viele Unfälle, wenn man mit dem Handy am Steuer spricht.“ Und das könne er nicht dulden.
Seine eigenartige Vorgangsweise fiel für den Richter allerdings ebenfalls nicht unter die Kategorie „duldbar.“ Er verurteilte den 40-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Hälfte der so insgesamt 900 Euro Geldstrafe wurde noch bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Da war er plötzlich hinter mir und fotografierte mich dauernd.
Das Opfer