Verbrecherisches Komplott blieb bei einem Hirngespinst
Vereinbarter Raubüberfall wurde Gaunertrio zu heiß, Einbruchsdiebstähle allerdings nicht.
Kein Geld, dafür jede Menge kriminelles Potenzial. Und nicht nur das hatten die drei Burschen, zwei Vorarlberger und ein Deutscher, gemeinsam, sondern auch einen Hang zu Rauschmitteln. „Wir tranken Bier, Jim Beam und kifften“, sagte gestern am Landesgericht der Erstangeklagte (34) aus deutschen Landen. Gemeinsam mit ihm auf der Anklagebank: Zwei Oberländer, beide sind wegen Vermögensdelikten vorbestraft und derzeit in Haft. Einer von ihnen ist 30 Jahre alt, hat vierzehn Vorstrafen, verbüßt gerade 24 Monate Freiheitsstrafe wegen früherer Delikte.
„Verbrecherisches Komplott“
Der Dritte im Bunde 19 Jahre, mit viel zu viel Gefängniserfahrung für sein junges Alter. Unter anderem wegen schweren Raubes. Auch er wurde dereinst zu zwei Jahren Haft verurteilt. Doch nur fünf Monate musste er verbüßen. Sechzehn Monate wurden ihm auf eine Probezeit bedingt nachgesehen, drei Monate vorzeitige Haftentlassung waren ihm ebenfalls vergönnt. All diese bedingten Strafnachsichten stellte der junge Mann mit seiner neuen kriminellen Tour aufs Spiel. Und er verspielte sie. „Aus irgendeinem Grund hat die Verurteilung von damals bei Ihnen keine Wirkung gezeigt“, rügte Richterin Angelika Prechtl-Marte den jüngsten Angeklagten. Die drei hatten sich im vergangenen Jänner kennengelernt, redeten über ihre alten Straftaten, und heckten neue aus. Unter anderem ein „verbrecherisches Komplott“. Dies war der erste und bedeutendste Anklagepunkt bei der gestrigen Hauptverhandlung im Feldkircher Schwurgerichtssaal.
Deutscher „Mastermind“
Man nahm eine Trafikantin im Walgau als Raubopfer ins Visier und tüftelte einen Plan aus. Über die mögliche Höhe der Beute wurde spekuliert. Die Frau sollte auf dem Nachhauseweg überfallen und um die Tageslosung erleichtert werden. Als ausführender Täter einigte man sich auf den 19-Jährigen. „Weil ich der Schnellste bin und am besten flüchten kann“, wie er selbst begründete. Doch: „Ich wusste, dass ich schlussendlich zu feig dazu sein würde.“
Mit Einbruchsdiebstählen sollte das Fluchtauto finanziert werden. Der Plan zum Raub wurde schlussendlich jedoch verworfen. Die Diebstähle fanden allerdings statt, teilweise blieb es nur beim Versuch, die Plünderung eines Bankomaten beispielsweise. Erfolgreicher waren allerdings andere Delikte, etwa der Einbruch in ein Architekturbüro. Als den „Mastermind“ bei den Coups erkannte das Gericht den kriminell Erfahrensten des Trios, den Deutschen.
Vom Vorwurf des „verbrecherischen Komplotts“ wurden die Angeklagten freigesprochen. Schuldsprüche gab es allerdings wegen der Einbruchsdiebstähle. Der Deutsche wurde zu drei Jahren Haft verurteilt (er legte volle Berufung ein), der 19-Jährige zu einem Jahr (zusätzlich der nun widerrufenen alten Freiheitsstrafen 31 Monate Haft insgesamt, er nahm Bedenkzeit) und keine Zusatzstrafe für den 30-Jährigen, vollends geständigen Vorarlberger (er nahm das Urteil an).
Die Verurteilung hat bei Ihnen keine Wirkung gezeigt.
richterin prechtl-marte