Notwehr mit „Dolchschwert“ gegen aggressiven Liebhaber

Untermieter störte Schäferstündchen seiner Nachbarin auf recht garstige Weise.
Dornbirn. Ein älterer Vermieter, großherzig und tolerant, und eine junge Frau, obdachlos und pleite. Aufgrund ihrer verzweifelten Situation erlaubte der Mann der Dame, kurzfristig und umsonst Quartier in einem Zimmer seines Hauses zu beziehen. Doch sie blieb nicht allein. Eines Tages tauchte ihr Freund auf. Und das missfiel wiederum dem benachbarten Untermieter. Im Glauben, dem Vermieter damit einen Gefallen zu tun, wollte er den Besucher aus dem Hause jagen. Was dann folgte, wurde ein Fall für das Bezirksgericht Dornbirn.
Türlose Wohnung
„Ich ging in die Wohnung, die keine Türe hat. Und da war das Paar: Sie noch angezogen, er bereits halbnackt und mit geballten Fäusten“, so der Untermieter als Beschuldigter zu Richter Frank Plasinger.
Die Situation sollte damals in einer Eskalation enden. Denn auch der Freund der Mitbewohnerin schien kein Mann von arglosem oder feinfühligem Gemüt zu sein. Es hagelte Faustschläge. „Er kam auf mich zu und schlug mir zwei oder drei Mal ins Gesicht“, behauptet der Angeklagte. Als Schuldiger stand jedoch er vor dem Kadi. Grund war seine damalige, etwas eigenartige Bewaffnung, die er selbst als „Dolchschwert“ bezeichnete. Und mit dem er nicht nur auf seinen Kontrahenten, sondern auch auf dessen „von Natur aus aggressiven Hund“ eingeschlagen hatte. Es waren anschließend Schnittwunden am Körper des Geschlagenen feststellbar.
Der Beschuldigte hingegen versucht zu relativieren: „Das Ding hatte ich damals gerade für Arbeiten im Garten verwendet. Es taugt überhaupt nicht zum Schneiden oder Stechen.“ Der Richter muss sich in diesem Fall mit der Einvernahme des Angeklagten begnügen. Und er fällt im Zweifel den Freispruch, obwohl: „Grundsätzlich könnte ihre Reaktion ja als Notwehr verstanden werden, aber nicht mit Sicherheit. Sie haben sich mit einem metallenen Gegenstand gewehrt, und das ist grenzwertig. Also Freispruch in dubio pro reo.“
„Unschuldig wie Jesus“
Der Freigesprochene zeigt nun mit fuchtelndem Finger auf das Kruzifix auf dem Richterpult. Und mit einer skurrilen Bemerkung kommentiert er die Entscheidung des Richters und wie recht er damit hat: „Sehen Sie, Jesus wurde von Pilatus unschuldig gekreuzigt! Es geht hier um Tatsachen! Und auch was die Juden betrifft . . .“ Abrupt unterbricht der Richter den Wortschwall des Übermütigen: „Das wollen wir heute nicht diskutieren! Auf Wiederschauen.“
Grundsätzlich könnte ihre Reaktion ja als Notwehr verstanden werden, aber nicht mit Sicherheit.
Richter Frank Plasinger