Weisungsrat hat über Hohenems entschieden

Vorarlberg / 18.01.2017 • 21:08 Uhr

Inhalt der Entscheidung zu den Wahlermittlungen ist aber noch nicht bekannt.

Wien, Innsbruck. (VN-mip) Der unabhängige Weisungsrat hat entschieden. Wie dessen Vorsitzender, Generalprokurator Franz Plöchl, den VN bestätigt, traf sich der Weisungsrat am Freitag, um den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu behandeln. Darin beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungsergebnisse zu den Vorfällen um die Wahlwiederholung der Bürgermeisterstichwahl in Hohenems. Außerdem empfiehlt die Behörde, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werden soll. Die Entscheidung obliegt allerdings dem Ministerium, da die Ermittlungen von öffentlichem Interesse sind. Bei besonders heiklen Fragen kann das Justizressort die Verantwortung an den Weisungsrat abgeben, wie im Dezember in der Causa Hohenems geschehen. Am Freitag ist die Entscheidung gefallen. Wie diese aussieht, bleibt noch unbekannt, erklären sowohl Plöchl als auch eine Sprecherin des Justizministeriums auf VN-Anfrage.

Zuerst die Betroffenen

Zunächst wird die Innsbrucker Behörde informiert. Das ist noch nicht geschehen, jedenfalls wissen weder die Oberstaatsanwaltschaft noch die Staatsanwaltschaft etwas davon. Anschließend erhalten jene Personen Bescheid, gegen die ermittelt wurde. Erst dann wird die Öffentlichkeit informiert. So gut wie fix ist, dass ein allfälliges Verfahren am Landesgericht Feldkirch ausgetragen wird.

Auch zu den Ermittlungen nach der Wahlwiederholung in Bludenz liegt ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Ministerium. Eine Entscheidung steht noch aus. Es steht auch nicht fest, ob der Weisungsrat eingeschaltet wird. Die Chancen dafür sind allerdings hoch.

Die Entscheidung des Weisungsrats betrifft die Vorgehensweise und nicht die Schuld oder Unschuld. Diese muss ein Gericht feststellen.