Grundstücksdeal neu aufgerollt

Vorarlberg / 05.03.2018 • 19:50 Uhr
50.000 Euro für ein 1600 Quadratmeter großes Grundstück: Lokalpolitiker darf sich Hoffnungen auf attraktiven Boden machen.
50.000 Euro für ein 1600 Quadratmeter großes Grundstück: Lokalpolitiker darf sich Hoffnungen auf attraktiven Boden machen.

Umstrittener Kauf von Boden in Hard durch ÖVP-Politiker beschäftigt die Justiz erneut.

Hard Wegen Verfahrensmängeln muss sich das Landesgericht Feldkirch erneut mit einem umstrittenen Grundstückskauf beschäftigen. Im Juni 2015 wechselte Boden in bester Harder Lage den Eigentümer. Albert Büchele, ÖVP-Ersatzmitglied der örtlichen Gemeindevertretung und Aufsichtsratsmitglied der Hypo Landesbank, hatte einem 96-Jährigen für 50.000 Euro ein 1600 Quadratmeter großes Grundstück abgekauft. Als Vertragserrichter war ihm dabei Parteikollege und Landtagsabgeordneter Matthias Kucera behilflich. Die Freude über den vermeintlich lukrativen Kauf währte allerdings nur kurz. Das Landesgericht hatte im September 2017 den Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Gutachter hatten beim 96-jährigen Verkäufer einen „deutlichen demenziellen Abbau“ festgestellt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei er nicht mehr geschäftsfähig gewesen.

Die VN hatten den umstrittenen Grundstücksdeal öffentlich gemacht. Der Fall war über Wochen beherrschendes politisches Thema. So forderte die Opposition den Rücktritt Kuceras als Abgeordneter des Landtags und Sozialsprecher seiner Partei, die Grünen wiederum den sofortigen Ausschluss Bücheles aus dem Hypo-Aufsichtsrat. Auch innerhalb der Bevölkerung hat die Causa Hard aufgewühlt. Politische Konsequenzen blieben aber aus. Dafür hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Anwalt Kucera wegen Betrugsverdacht aufgenommen. Ob es zu einer Anklage kommt, ist jedoch offen. Die Erhebungen laufen, hieß es dazu auf Anfrage in der Vorwoche.

Mit Berufung erfolgreich

Der Harder Lokalpolitiker Albert Büchele will das Grundstück in direkter Nachbarschaft zu seinem Hof nicht kampflos aufgeben. Das hatte Büchele bereits Anfang Oktober 2017 im VN-Gespräch angekündigt. Er werde jedenfalls Rechtsmittel einlegen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mittlerweile über die Berufung entschieden. Das Urteil wurde „aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen“, heißt es im nun vorliegenden, zehn Seiten umfassenden Beschluss. Der Gerichtsstreit geht damit in die nächste Runde.

Notarsubstitut als Zeuge

Das Landesgericht Feldkirch muss sich nun zum zweiten Mal mit der Frage befassen, ob der damals 96-jährige Verkäufer geschäftsfähig war oder nicht. Weil beim ersten Verfahren nicht alle Zeugen gehört wurden, wird jetzt etwa jener Notarsubstitut vorgeladen, der die Unterschrift auf dem Kaufvertrag beglaubigt hatte. Selbst wenn die Prüfung der Geschäftsfähigkeit nicht zu dessen Aufgaben zählte, könnte die Wahrnehmung des Notariatsmitarbeiters für ein neuerliches Urteil von Relevanz sein. Aufschluss soll die Zeugeneinvernahme zudem darüber geben, ob dem 96-Jährigen der Inhalt des Kaufvertrags erklärt wurde. Auch auf eine mögliche Ergänzung des psychiatrischen Befundes wird vom Oberlandesgericht hingewiesen.

Der Grundstücksdeal könnte die Gerichte jedenfalls noch lange beschäftigen.