Naturschützer bekämpfen BH-Bescheid zum Speicherteich

Vorarlberg / 18.05.2018 • 21:54 Uhr
Unklar, wann beim Schwarzköpfle Bagger auffahren: Der Naturschutzbund hat gegen den Baubescheid Beschwerde eingebracht.
Unklar, wann beim Schwarzköpfle Bagger auffahren: Der Naturschutzbund hat gegen den Baubescheid Beschwerde eingebracht.

Beschwerde gestern eingebracht,Beschneiungsprojekt droht Gang durch die Instanzen.

bregenz Rückschlag für die Pläne zum Bau des umstrittenen Speicherteichs im Skigebiet Silvretta-Montafon: Wie die VN erfahren haben, ging gestern fristgerecht eine Beschwerde des Vorarlberger Naturschutzbundes gegen den positiven Bescheid an die BH Bludenz. „Wir haben nach langen Überlegungen entschieden, den Rechtsweg zu beschreiten“, bestätigt Obfrau Hildegard Breiner (82) auf Anfrage. Rechtliche Schritte gegen den Bau des 307.200 Kubikmeter Wasser fassenden Teichs in 2100 Metern Seehöhe könnten zudem von weiteren Umweltschutzorganisationen wie dem Alpenverein und Alpenschutzverein eingereicht werden. Welche Folgen das für die Umsetzung des Projekts haben könnte, ist völlig offen. „Es ist nichts vorhersehbar“, sagt Breiner. „Nicht in dieser Größenordnung und nicht in dieser Höhenlage“, gibt sich die erfahrene Naturschützerin kämpferisch. Als Ziel der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht nennt sie, die überdimensionierte Naturzerstörung verhindern zu wollen und zu erkämpfen, dass Naturschutzorganisationen zukünftig frühzeitig in die Verfahren eingebunden werden. „Es geht hier über den Anlass hinaus um einen Präzedenzfall, der österreichweit Auswirkungen haben kann“, so Breiner.

Aarhus-Konvention anerkannt

Im Speicherteich-Bescheid hatte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz erstmals in Vorarlberg anerkannt, dass die Aarhus-Konvention, die Naturschutzorganisationen eine Parteistellung einräumt, anzuwenden sei. Gleichzeitig wurde aber auch darauf verwiesen, dass der Naturschutzbund dieses Recht verwirkt habe, weil Einwände nicht rechtzeitig vorgebracht worden seien. Dagegen setzt sich dessen Obfrau Breiner zur Wehr. „Wie hätten wir uns einmischen sollen? Wir waren ja nicht eingebunden.“

Die Aarhus-Konvention wurde von Österreich ratifiziert, in den heimischen Gesetzen ist sie aber bis heute nicht verankert. Der BH-Bescheid habe den Weg geöffnet, weiterzukämpfen. Außer der Parteistellung seien auch andere Themenpunkte völlig offen, erwartet sich Breiner mit dem Gang durch die Instanzen neue Erkenntnisse. Diese könnten für ähnliche Verfahren in ganz Österreich von Bedeutung sein. Natürlich habe ein kleiner Verein keine Freude, Geld für Rechtsprozesse auszugeben. „Wir vertreten keine Justamentstandpunkte und sind auch keine notorischen Verhinderer. Aber uns steht keine andere Möglichkeit offen“, so die engagierte Umweltschützerin.

Mit dem Gang zum Landesverwaltungsgericht könnte ein langer Instanzenweg beginnen, Verwaltungsgerichtshof und internationale Gerichte eingeschlossen. Ein frühzeitiger Baustart birgt für den Betreiber jedenfalls das Risiko, später wieder zurückbauen zu müssen.

„Wir haben uns nach langen Überlegungen für den Rechtsweg entschieden.“