Elffach Vorbestrafter legt sich mit der Polizei an
Ausraster mit 1,32 Promille: 39-Jähriger zu zwölf Monaten Haft verurteilt.
Feldkirch. (ec) „Da bin ich ganz bei Ihnen, das war Schwachsinn, was Sie damals gemacht haben. Und ich sehe auch die positiven Ansätze in Ihrem Leben“, führt der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer aus. „Danke, Herr Staatsanwalt, vielen Dank“, brabbelt der 39-jährige Lustenauer immer wieder dazwischen, obwohl man ihn zum Stillsein mahnt.
Seit 16 Jahren ist er im Substitutionsprogramm und in den letzten Jahren war es tatsächlich „relativ ruhig“ um den Mann geworden. Doch hin und wieder trinkt er wieder einen über den Durst und dann kann es zu Entgleisungen kommen. Vor allem, wenn er Uniformierte vor sich hat. Dabei zollt er ihnen laut eigener Aussage großen Respekt.
Gut getankt
Am besagten Abend im Mai war es wieder einmal so weit. Mit 1,32 Promille legte er sich mit Polizeibeamten an, versuchte sogar, einem von ihnen einen Kopfstoß zu verpassen. „In Lustenau müssen mir ein paar Kollegen K.-o.-Tropfen ins Getränk geschüttet haben“, mutmaßt der elffach Vorbestrafte. Das sei schon mal vorgekommen, doch damals sei zum Glück nichts passiert. Dieses Mal hätte es ihn schlimm getroffen und bedauerlicherweise könne er sich an nichts erinnern, holt der Großgewachsene weit aus. „Viele Beamte sind echt super Ex-Kollegen von mir.“ Wenn Polizisten sagen, dass er sich wild und ungebührlich aufgeführt habe, müsse das wohl stimmen, und heute tue ihm das „sehr, sehr leid“, räumt der gesprächige Lustenauer ein.
Wilde Drohungen
„Wenn ihr nicht aus meiner Wohnung verschwindet, knall ich euch ab“, drohte der Angeklagte. Auch im Polizeiauto geht das Drohen weiter. Ein Kopfstoß gegen den Polizisten bleibt beim Versuch. Alles in allem ergibt das doch zwölf Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ebenfalls mit einem Strafverfahren konfrontiert ist die 37-jährige Freundin des Verurteilten. Sie leistete sich mit 2,2 Promille auch einiges gegenüber den einschreitenden Beamten.
Kollegen müssen mir K.-o.-Tropfen ins Getränk geschüttet haben.
Angeklagter