Das Land sagt unbelehrbaren Müllsündern den Kampf an

Vorarlberg / 25.09.2017 • 21:31 Uhr
Müllsünder müssen in den Vorarlberger Kommunen künftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. EPA
Müllsünder müssen in den Vorarlberger Kommunen künftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. EPA

Gemeinden erhalten über Verordnungsermächtigung Möglichkeit zu strafen.

Bregenz Müll ist in einer Wegwerfgesellschaft ein Thema, das so gut wie jede(n) tangiert. Wild entsorgten Abfällen sagt Vorarlberg jetzt den Kampf an: Bei der heutigen Sitzung der schwarz-grünen Landesregierung wird einem sogenannten „Littering“-Gesetzesentwurf grünes Licht erteilt. „Littering“ nennt sich der international verwendete Begriff aus dem Englischen, der das achtlose Wegwerfen von Abfall und das Herumliegen von Müll auf Straßen und Plätzen, in Parks, auf Wiesen und in Wäldern bezeichnet. Der Kernpunkt des Vorstoßes durch das Land: Mit dem Gesetz soll dem achtlosen Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Taschentüchern, Kaugummis, Verpackungen und anderem Müll Einhalt geboten werden. Die Gemeinden sollen über eine Verordnungsermächtigung die Möglichkeit erhalten, Müllsünder mit Geldbußen zu bestrafen. Dies bestätigen LH Markus Wallner (51, VP) und Umweltlandesrat Johannes Rauch (58, Grüne) auf Anfrage der VN.

Härteres Durchgreifen angesagt

Die Verunreinigung des Lebensraumes sei „kein Kavaliersdelikt“, betont Wallner. Deshalb wollen Land und Gemeinden härter durchgreifen. Die Beseitigung von Abfällen habe deutlich zugenommen, und der vermehrte Reinigungsaufwand im öffentlichen Raum verschlinge landesweit Jahr für Jahr Hunderttausende Euro an Steuergeld. „Nicht zuletzt deshalb sehen viele Bürger ‚Littering‘ zu Recht als aktuelle gesellschaftliche Herausforderung im täglichen Umweltschutz“, so Landesrat Rauch. Es sei zudem so, dass bei Plätzen, die von Verschmutzungen einmal betroffen sind, die Hemmschwelle für weiteres „Littering“ merklich abnehme.

Organstrafen von 90 Euro

Müllsündern müsse klar sein, „dass Littering ein sozial unerwünschtes Verhalten darstellt“, ergänzt Wallner. Mit dem neuen Gesetz werde den Kommunen ermöglicht, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Freiräume mit einem Littering-Verbot zu untersagen und dieses Verbot zu überwachen. Die Überwachung kann durch die Angehörigen der Gemeindewachkörper erfolgen oder durch eigens von Bürgermeisterseite bestellte Überwachungsorgane. Die Gemeinde kann auch Ausnahmen vom Verbot vorsehen, beispielsweise für öffentliche Veranstaltungen. Eine Bestrafung komme jedoch nur dann in Betracht, wenn die Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt werde. Wallner: „Gestraft wird grundsätzlich an Ort und Stelle mittels Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 90 Euro.“

Als weitere Neuerung soll die Überwachung der bereits bisher im Landes-Abfallwirtschaftsgesetz enthaltenen Verpflichtungen effektiver gestaltet werden. Neben den beträchtlichen Kosten schadet „Littering“ auch der Umwelt. So benötigt eine achtlos weggeworfene Filterzigarette zwischen fünf und zwölf Jahre, bis sie verrottet ist. In dieser Zeit gelangen über 100 verschiedene Schadstoffe – unter anderem Teer, Nikotin, Benzol, Formaldehyd, Blausäure oder Arsen – in Wasser und Boden. Verpackungen aus Kunststoff oder Aluminium bauen sich praktisch gar nicht ab.

„Müllsündern muss klar sein, dass Littering ein sozial unerwünschtes Verhalten darstellt.“

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