Kein Ende des Kostenterrors für Vorarlberger Handynutzer

Vorarlberg / 17.11.2017 • 19:37 Uhr
Telefonaten in Grenznähe zur Schweiz folgt oft ein bitteres Nachspiel in Form von Schockrechnungen. vN/Paulitsch
Telefonaten in Grenznähe zur Schweiz folgt oft ein bitteres Nachspiel in Form von Schockrechnungen. vN/Paulitsch

Versehentliches Auslandsroaming kümmert Wiener Telekombranche offenbar wenig.

Schwarzach Es ist ein Problem, das die Wiener nicht haben: In Vorarlberg strahlen Netze aus dem Nicht-EU-Land Schweiz weit in die heimischen Gefilde. Versehentliches Auslandsroaming wächst dadurch zu einem Risiko, das bereits für viele unbedarfte Vorarlberger unangenehme Folgen nach sich zog und immer noch zieht. In Form von eklatanten Telefongebühren nämlich, den berüchtigten, plötzlich einlangenden Schockrechnungen (die VN berichteten).

Zahllose Beschwerden

Zahlreiche Anrufe betroffener, sich zu Recht geprellt fühlender Handy-Nutzer gingen bereits bei den VN ein. So meldete sich gerade erst eine Mutter, deren Tochter in Lustenau arbeitet. „Sie verdient derzeit nicht wirklich viel, deshalb übernehme ich vorläufig ihre Telefonkosten“, sagte sie und: „Da flatterte plötzlich eine Rechnung der Telekom in der Höhe von mehr als 500 Euro bei mir herein. Und das für ein Gespräch von nur wenigen Minuten.“

Dahinter steckt ein Missstand, gegen den der Bregenzer Rechtsanwalt Helgar Schneider schon seit Jahren mit akribischer Vehemenz zu Felde zieht, und nicht nur er, sondern auch Konsumentenberater Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung. Die Beschwerden sind zahllos, der Ursprung des Übels durchaus bekannt: Er liegt im fehlenden Kundenschutz seitens der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in Wien, der diese lästige Problematik ihrer Vorarlberger Kunden offenbar buchstäblich piepegal zu sein scheint.

Schneider zu den VN: „Ich habe den Leiter der Aufsichtsbehörde RTR kontaktiert und ersucht, die Netzbetreiber zu verpflichten, dass die Kunden die Nicht-EWR-Netze ausschalten können, damit die Vorarlberger nicht mehr versehentlich ins Schweizer Netz geraten.“ Das wäre für die RTR möglich und sogar verpflichtend, da laut Schneider das Nichtanbieten einer solchen Sperre automatisch zu einer Verletzung von nebenvertraglichen Schutzpflichten führe. So steht es auch schwarz auf weiß in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (amtlich: „4 Ob 30/16i“).

Doch die Antwort an den Bregenzer Rechtsanwalt aus Wien klingt befremdend. So schrieb Wolfgang Feiel, Leiter der dortigen RTR-Rechtsabteilung: „Rechtliche Möglichkeiten, die Betreiber zum Angebot zusätzlicher Sperrmöglichkeiten zu verpflichten, bestehen für die RTR-GmbH nicht.“

An die EU-Kommission

Eindeutig falsch, sagt Schneider, bezeichnet diese Rückantwort der RTR als geradezu typisch für diese Gesellschaft und kommentiert sie gegenüber den VN auch entsprechend: „Tatsächliche Probleme werden negiert. Die Vorarlberger Probleme interessieren dort nicht.“

Aber: „Mein nächster Schritt wird es sein, mich an die EU-Kommission zu wenden, zumal nicht nur Vorarlberg betroffen ist, sondern auch andere Grenzgebiete Deutschlands, Frankreichs und Italiens.“

„Tatsächliche Probleme werden negiert. Die Vorarlberger Probleme interessieren dort nicht.“