60.000 Freiheitsbeschränkungen in Betreuungseinrichtungen

Ticker / 09.06.2026 • 10:16 Uhr
60.000 Freiheitsbeschränkungen in Betreuungseinrichtungen

Mehr als 60.000 neue Freiheitsbeschränkungen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen sind im Vorjahr der Bewohnervertretung des Vertretungsnetzes gemeldet worden. Rund 38.000 Personen waren betroffen, was einem Anstieg von fünf Prozent entspricht. Gängige Freiheitsbeschränkungen sind zum Beispiel Seitenteile am Bett, versperrte Räume, Festhalten gegen körperlichen Widerstand, Gurte am Rollstuhl oder sedierende Medikamente, berichtete das Vertretungsnetz am Dienstag per Aussendung.

“Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner oder anderer Menschen droht und keine Alternative oder gelindere Maßnahme möglich ist. Die Einrichtungen melden uns die Maßnahmen elektronisch, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen sie vor Ort”, erläuterte Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung beim Erwachsenenschutzverein Vertretungsnetz.

3.000 Einrichtungen mit 268.000 Plätzen

Die Bewohnervertretung überprüft seit 20 Jahren Freiheitsbeschränkungen auf Basis des Heimaufenthaltsgesetzes. Im Fokus stehen Rechtsschutz, Freiheit, Würde und Lebensqualität der betroffenen Kinder und Erwachsenen, wurde betont. 2025 war das Vertretungsnetz für rund 3.000 Einrichtungen mit 268.000 Plätzen zuständig.

Mehr als die Hälfte der Meldungen kommt aus Alters- und Pflegeeinrichtungen. Sedierende Medikamente machen dort mittlerweile fast drei Viertel aller Beschränkungen aus. Die Bewohnervertretung geht davon aus, dass die prekäre Personalsituation nach wie vor dazu führt, dass Medikamente und mechanische Freiheitsbeschränkungen rascher angeordnet werden.

Fünf Stunden mit Klebeband an Leibstuhl

Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wirke sich die Personalkrise zunehmend negativ auf die Grundrechte und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner aus. “Wir sehen das hohe Engagement des Personals unter teils sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Immer öfter begegnen uns aber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unzureichend ausgebildet sind bzw. ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Treffen diese dann auf Bewohnerinnen oder Bewohner, deren Verhalten besonders herausfordernd ist, kommt es mitunter zu weit überschießenden Freiheitsbeschränkungen, die nicht den fachlichen Standards entsprechen. Manchmal verstößt das Handeln klar gegen die Menschenwürde”, berichtete Nebois-Zeman.

So wurde in einer Einrichtung eine 22-jährige Bewohnerin mit Autismus-Spektrum-Störung zur Strafe für als “unangebracht” gewertetes Verhalten gezielt mit Bewegung körperlich überfordert und u.a. gezwungen, ihre Wege im Laufschritt zu erledigen, bis sie Atemprobleme bekam. In einer anderen Einrichtung fixierte man einen Bewohner für fünf Stunden mit Klebeband an einen Leibstuhl. In beiden Fällen beantragte die Bewohnervertretung eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen, sie wurden vom Gericht für unzulässig erklärt. Dies seien jedoch “drastische Einzelfälle”, erläuterte das Vertretungsnetz.

2.900 Fälle in Sonderschulen

Rund 4.300 Freiheitsbeschränkungen wurden aus Wohneinrichtungen im Vorjahr neu an das Vertretungsnetz gemeldet, 2.900 kamen aus Sonderschulen. Oft geht es um die Gabe von Medikamenten, die beruhigen sollen, oder um Situationen, wo Bewohner oder Schülerinnen und Schüler gegen körperlichen Widerstand festgehalten oder in einen Raum gesperrt werden. “Die gesetzte Freiheitsbeschränkung muss angesichts der Gefährdung verhältnismäßig und immer das letztmögliche Mittel sein – die Ultima Ratio”, betonte Nebois-Zeman.

“Ausreichend Ressourcen und gute Arbeitsbedingungen für Betreuungs- und Pflegepersonal sind unabdingbar”, forderte die Bereichsleiterin. “Eines ist aber klar: Personalmangel kann nie eine Freiheitsbeschränkung rechtfertigen. Denn jede Einschränkung der persönlichen Freiheit, ob an einem Kind oder einer erwachsenen Person, bedeutet einen Grundrechtseingriff und verlangt höchste rechtsstaatliche Sorgfalt und Kontrolle.”