Blümel will EU-Beihilfenrecht vorübergehend abschaffen

Österreich setzt sich in der EU für die vorübergehende Abschaffung des EU-Beihilfenrechts ein. So solle ermöglicht werden, dass Staatshilfen an heimische Unternehmen auch ohne Genehmigung der EU fließen können. Österreich trage viele EU-weite Maßnahmen wie die Pläne für die EU-Kurzarbeit mit, die in der Coronakrise vor allem Staaten mit hoher Staatsverschuldung unterstützen sollen.
Das sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) und WKÖ-Bankspartenobmann Andreas Treichl am Montag. “Ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir mit österreichischem Steuergeld andere Länder unterstützen und dafür im Gegenzug ein Verbot bekommen, unsere eigenen Unternehmen mit unserem eigenen Steuergeld zu unterstützen”, so Blümel. “Diese Solidarität darf keine Einbahnstraße sein.”
Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck ergänzte, sie habe bereits mit EU-Handelskommissar Phil Hogan über das Beihilfenrecht gesprochen. Dieser habe ihr zugesagt, das Thema gegenüber EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager anzusprechen.
Laut Schramböck geht es dabei weniger um die großen Konzerne wie die Austrian Airlines (AUA), mit der die Regierung derzeit über bis zu 800 Mio. Euro Staatshilfe verhandelt, sondern vor allem um rasche Hilfen für mittelständische Unternehmen. Es sei “wichtig, das Leid der kleinen Unternehmen zu beschränken”, so Schramböck am Montag. “Wir müssen neue Wege gehen und mit Geschwindigkeit den österreichischen Mittelstand unterstützen.”
Die Forderung an die EU sei “seitens Österreichs” getätigt worden, so Blümel auf Nachfrage, ob auch andere Länder die Aussetzung des Beihilfenrechts fordern würden. Andere Staaten könnten sich aber anschließen. Laut Schramböck könnte Unterstützung aus den skandinavischen Ländern kommen. Die Frage, für welchen Zeitraum die Aussetzung gefordert werde, blieb offen.
Derzeit muss Österreich seine Hilfsmaßnahmen für Firmen noch von der EU absegnen lassen. Erst vergangenen Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) genehmigt. Solche vollständigen Staatshaftungen sind nun für kleinere Unternehmen für Darlehen bis zu 500.000 Euro möglich. Bisher hat das Finanzministerium nach eigenen Angaben 1,8 Mrd. Euro an Garantien genehmigt.
Blümel hat “überhaupt nichts dagegen”, einen eigenen Corona-Unterausschuss im Nationalrat einzusetzen, um eine parlamentarische Kontrolle der Milliardenhilfen an die Wirtschaft zu gewährleisten. Er reagierte damit auf eine Forderung der SPÖ, die am Mittwoch gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien einen entsprechenden Antrag im Plenum einbringen will.
Die geforderte Transparenz sei schon jetzt gegeben, betonte Blümel. Es gebe eine Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament und darüber hinaus einen COFAG-Beirat, der die volle Einsicht habe und dem Bankgeheimnis unterliege. Die in dem Beirat vertretenen Sozialpartner und im Parlament vertretenen Parteien könnten jeden einzelnen Förderfall einsehen. Wenn das Parlament darüber hinaus noch andere Kontrollen haben wolle, werde man den Aufforderungen des Parlaments nachkommen, so der Finanzminister. Er habe auch “überhaupt nichts dagegen”, wenn man das über “einen eigenen Ausschuss macht, der auch so heißt”.
Die COFAG verwaltet 15 der 38 Mrd. des Corona-Hilfspakets und ist eine Tochter der ABBAG, die wiederum dem Finanzministerium untersteht. Die SPÖ sieht durch diese “Enkelkonstruktion” jegliche parlamentarische Kontrolle verunmöglicht.