Brenner-Tunnelgesellschaft deutet mögliche Verzögerung an
Nachdem der Rechnungshof in der vergangenen Woche eine mögliche Verzögerung der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels (BBT) von Ende 2028 auf Anfang 2030 in den Raum gestellt hatte, deutet auch die Brennerbasistunnelgesellschaft BBT SE eine solche an. Die Inbetriebnahme des Tunnels könnte sich “im Vergleich zur bisherigen Planung verschieben”, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.
“Der gesamte Projektablauf wird derzeit durch den neuen BBT-Vorstand evaluiert. Eine aktualisierte Information über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist im Sommer 2020 geplant”, erklärten die BBT-Verantwortlichen. Es sei – “auch infolge der jüngsten Ereignisse und der aktuellen Situation” – eine “vertiefende Risikoanalyse” im Gange. So werde sich beispielsweise die Coronavirus-Pandemie ebenfalls auf den Bauzeitplan des Brennerbasistunnels auswirken, wurde eingeräumt. Dies deshalb, weil nämlich nicht bekannt sei, welche Maßnahmen wann zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und zur Anwendung kommen werden.
Der bis dato avisierte Fertigstellungstermin 2028 sei im Jänner 2019 letztmalig aktualisiert und durch den Beschluss des Aufsichtsrates des BBT genehmigt worden. Im darin enthaltenen Bauzeitplan seien aber weiter “mögliche Verzögerungen aufgrund des Eintretens der für die einzelnen Baulose ermittelten Risiken” dargestellt.
Überdies wurde betont, dass derzeit bereits 125 Kilometer des insgesamt 230 Kilometer langen Tunnelnetzes vorgetrieben wurden. In den nächsten Wochen werde der Durchschlag des Erkundungsstollens auf österreichischem Projektgebiet gelingen, im Sommer werde zudem ein weiteres Baulos in Österreich (Sillschlucht) starten. “Die BBT SE peilt auch weiterhin einen zügigen Baufortschritt an”, betonte die Tunnelgesellschaft.
In der vorgelegten Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes war von “Verzögerungen beim Bauprogramm” die Rede. Unterschiedliche Positionen der italienischen und der österreichischen Bahn zur bahntechnischen Ausrüstung seien unter anderem dafür ausschlaggebend. Sollten Risiken beim Rohbau, bei der Ausrüstung und der Inbetriebsetzung schlagend werden, könnte der ursprüngliche Termin nicht mehr haltbar sein, erklärten die Rechnungshofprüfer.
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