Europaratsgeneralsekretär trifft Stocker und Van der Bellen

Ticker / 11.06.2026 • 14:26 Uhr

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, hat am Donnerstag Wien besucht. Bei einem Gespräch mit Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) standen die Herausforderungen der Migration und die Frage, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angesichts aktueller migrationspolitischer Entwicklungen ausgelegt werden soll, im Mittelpunkt. Die Visite stand im Zeichen des 70. Jahrestags des österreichischen Beitritts zu der 46 Mitgliedsländer umfassenden Organisation.

Stocker begrüßte, dass der Europarat die von ihm gemeinsam mit mehreren europäischen Regierungschefs – darunter Giorgia Meloni (Italien) und Mette Frederiksen (Dänemark) – angestoßene Debatte über die Auslegung der EMRK aufgegriffen hat, schrieb das Bundeskanzleramt in einer Aussendung. “Die im Mai von allen 46 Mitgliedstaaten einstimmig beschlossene Chişinău-Erklärung zeigt, dass unsere Initiative in Europa etwas bewegt hat”, sagte Stocker demnach. “Europa muss bei Abschiebungen handlungsfähig sein.”

Erklärung zu Migration

Die Erklärung zur EMRK und Migration hatten die Außenminister des Europarats im Mai in der moldauischen Hauptstadt verabschiedet. Dabei bekräftigen die Europaratsmitglieder ihr Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Menschenrechtsgerichtshofs. Betont wird zudem, dass die Umsetzung der Konvention in erster Linie den Staaten obliegt, während der Straßburger Gerichtshof lediglich als letzte Instanz zur Wahrung der Rechte und Freiheiten handelt, wenn diese auf innerstaatlicher Ebene nicht gewährleistet sind. Es wird für ein “ausgewogenes Verhältnis” zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Grundrechtsschutz von einzelnen plädiert.

Insbesondere in Bezug auf Migration stellt die Erklärung fest, dass die Staaten das unbestreitbare Recht haben, die Einreise und den Aufenthalt von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eigenständig zu regulieren, und dass sie ihre Grenzen im Einklang mit der Konvention schützen müssen. Der Konsens werde “in Zukunft dazu beitragen, unsere eigene Arbeit sowie die der nationalen Behörden und Gerichte anzuleiten”, hatte Berset damals erklärt.

Stocker betonte am Donnerstag: “Wir müssen bestehende rechtliche Rahmenbedingungen an die Herausforderungen unserer Zeit anpassen.” Straffällige Fremde, die schwere Verbrechen begangen haben und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, müssten konsequent abgeschoben werden. Es sei inakzeptabel, wenn Abschiebungen verhindert und dadurch jene geschützt würden, die den Schutz durch das Aufnahmeland missbraucht haben.

“Die bestehenden Regeln müssen so ausgelegt werden, dass sie die Sicherheit unserer Bevölkerung gewährleistet und das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärkt. Dazu gehören auch Asylverfahren und Rückkehrzentren in Drittstaaten”, forderte der Bundeskanzler. Die Umsetzung der Chişinău-Erklärung und konkrete Schritte für eine wirksame europäische Migrationspolitik würden auch Thema eines Treffens der sogenannten “Likeminded Staaten” im Vorfeld des EU-Gipfels am kommenden Donnerstag.

Hochrangige Treffen

Außer Stocker trifft Berset in Wien mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), Rafael Grossi, und dem Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Feridun Sinirlioğlu, zusammen, wie sein Büro mitteilte. Außerdem sprach der frühere Schweizer Bundespräsident vor dem Ständigen Rat der OSZE.

Nach dem Treffen mit Van der Bellen erklärte Berset, dass in einer zunehmend fragmentierten Welt die Stärke Europas in der Fähigkeit liege, gemeinsame Regeln zu verteidigen. “Sie hängt auch davon ab, dass die Länder weiterhin in die Zusammenarbeit investieren, selbst wenn eine Fragmentierung der einfachere Weg zu sein scheint”, betonte der Generalsekretär im Online-Nachrichtendienst Twitter. “Österreich beweist dieses Engagement jeden Tag: durch die konsequente Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, durch die Unterstützung der Arbeit des Europarats in Wien und durch seinen Beitrag als Sitz des Europäischen Zentrums für moderne Sprachen.” Das ECML des Europarats, das 1994 in Graz gegründet wurde, hat die Aufgaben, die Sprachbildung zu fördern und innovative Lehrmethoden zu entwickeln.

Österreichs Beitritt vor 70 Jahren

Österreich war am 16. April 1956 dem Europarat beigetreten, der selbst am 5. Mai 1949 gegründet wurde. Der Europarat ist damit die älteste internationale politische Organisation des Kontinents. Zu seinen Zielen gehört, das Zusammenwachsen der Völker in Europa zu fördern und damit den Frieden zu sichern. Mittlerweile hat er 46 Mitglieder mit knapp 700 Millionen Menschen.

Die Mitgliedsländer entsenden Vertreter in die Parlamentarische Versammlung, diese wählen den Generalsekretär des Europarates. Seit Ende Jänner hat die Parlamentarische Versammlung (PACE) mit der SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr eine Präsidentin aus Österreich. Ein weiteres zentrales Organ des Europarats ist der Ministerrat.

Der Europarat hat das Recht, Wahlbeobachtungsmissionen zu schicken oder unangemeldet Gefängnisse zu besuchen. Er kann Konventionen verabschieden, die dann in allen 46 Mitgliedsländern ratifiziert werden müssen. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten wurde 1950 in Rom unterzeichnet – als erstes internationales Abkommen dieser Art. 1953 trat sie in Kraft. Über die Durchsetzung der Konvention wacht seit 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.