Gesetz gegen “Shrinkflation” kommt nächste Woche

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Gesetz gegen "Shrinkflation" kommt nächste Woche

Das Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten “Shrinkflation” soll schon am Dienstag in den Ministerrat kommen und dann unmittelbar dem Nationalrat zugeleitet werden. Damit könnte es schon mit 2026 in Kraft treten. Vor den letzten koalitionären Verhandlungen am Montag drängt die SPÖ nach internationalem Vorbild auf deutlich höhere Strafen für Verstöße. “Shrinkflation” meint kleinere Packungsinhalte zu gleichen oder sogar höheren Preisen.

Die stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Julia Herr meinte gegenüber der APA: “Die Strafen für Handelskonzerne – auch im Wiederholungsfall – sind so niedrig, als würde man fürs Rasen im Straßenverkehr nur 50 Cent zahlen müssen.” Das schrecke nicht ab, weshalb es eine Änderung brauche.

500 Anzeigen nach “Aktion Scharf”

Die SPÖ verweist darauf, dass eine “Aktion Scharf” mit verschärften Kontrollen durch die Marktämter 500 Anzeigen seit Jahresbeginn gebracht habe, 200 davon alleine im Oktober – und dies, obwohl Kontrollen vorab sogar angekündigt worden seien. Das zeige, dass es sich um ein strukturelles Problem handle.

Trotzdem liege die Höchststrafe für solche Verstöße bei nur 1.450 Euro, ärgern sich die Sozialdemokraten. Zum Vergleich: Wer in Salzburg mehr als zwei Kilo Schwammerl sammle, zahle bis zu 14.600 Euro Strafe. Für große Handelskonzerne mit Millionenumsätzen stellten so “lasche Strafen” kein Risiko dar.

Strafen für SPÖ zu niedrig

Gehe man von einer realistischen Durchschnittspönale von 500 Euro pro Fall aus, ergebe das beispielsweise für die 200 Fälle im Oktober eine Gesamtstrafhöhe von 100.000 Euro. Wie wenig dies sei, sehe man daran, dass die vier größten Lebensmittelhändler in Österreich im Vorjahr gemeinsam rund 500 Mio. Euro nur für Werbung ausgegeben hätten. Wer täusche, zahle also weniger Strafe, als er in wenigen Minuten für Eigenwerbung ausgebe.

Die SPÖ will sich nun an internationalen Vorbildern orientieren. So könnten in Deutschland bis zu 25.000 Euro pro Verstoß verhängt werden. In Frankreich zahlten Unternehmen bis zu 15.000 Euro pro Fall. Großunternehmen in Ungarn drohten Geldstrafen bis zu 2,5  Prozent des Jahresumsatzes.

Würde man sich an den französischen oder deutschen Strafhöhen orientieren, würden die Lebensmittelkonzerne für 200 Verstöße dieser Art insgesamt 3 bis 5 Mio. statt 100.000 Euro bezahlen, argumentieren die Sozialdemokraten. Wie hoch die Pönalen aus SPÖ-Sicht für Rabatt-Verstöße oder nicht gekennzeichnete “Shrinkflation” genau sein sollen, lässt man freilich vor der abschließenden koalitionären Gesprächsrunde offen. Wichtig ist der SPÖ aber, dass bei den Strafen zwischen Großunternehmen und kleineren Betrieben unterschieden werden soll.