Prozess nach Felssturz mit zwei Toten in Steyr
Nach einem Felssturz im Steyrer Stadtteil Unterhimmel 2023, bei dem zwei Arbeiter getötet wurden, hat am Dienstag im Landesgericht Steyr der für zwei Tage anberaumte Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens sowie einen Geologen begonnen. Die Staatsanwaltschaft Steyr legt ihnen fahrlässige Tötung zur Last und hat einen Antrag auf Verbandsgeldbuße eingebracht. Einer der Toten war der Sohn des Unternehmers. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Am 8. Februar 2023 waren im Zuge von Hangsicherungsarbeiten zwei Arbeiter, 31 und 64 Jahre alt, dabei, einen großen Felsblock vom bröckelnden Hang abzutragen. Der Sohn des Seniorchefs bediente einen Bagger. Dabei lösten sich rund 3.000 Kubikmeter Gestein, und die Gesteinsmassen begruben die Arbeiter. Weiters wurden ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage beschädigt. Insgesamt mussten vier Gebäude evakuiert werden. Wegen der extrem gefährlichen Situation am Unglücksort dauerte es sechs Tage, bevor die toten Männer geborgen werden konnten.
26-seitiger Strafantrag
“Diese Tragödie bedarf der strafrechtlichen Aufarbeitung”, meinte der Staatsanwalt und verwies auf einen 26-seitigen Strafantrag mit zahlreichen Gutachten. Für ihn war “klar”, dass die Art und Weise der Abtragung von oben auf einem losen Fels “falsch war”. Der Geologe wiederum habe keine Kenntnis von der Abtragungsmethode gehabt, hätte sich aber vorher darüber informieren müssen, dann hätte er die falsche Methode erkannt, so der Staatsanwalt.
“Am Anfang steht die Planung”, doch ein entsprechendes Konzept habe es nie gegeben, wies der Verteidiger des 69-jährigen Seniorchefs des Sprengunternehmens die Verantwortung dem Geologen zu. Es sei lediglich festgehalten worden, dass der “Abbau von außen nach innen” zu erfolgen habe, mehr Informationen habe sein Mandant nicht gehabt. “Mein Mandant hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt”, habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen.
“Absurde Idee”, Bagger auf Fels zu stellen
Dem Vorwurf, seinem Mandanten sei die Gefährlichkeit der Hangsicherung nicht bewusst gewesen, widersprach der Anwalt des 61-jährigen Geologen. Vielmehr habe sich der Sohn des Seniorchefs “eigenverantwortlich” auf den Felsblock begeben, “er hat sich sehenden Auges in die Gefahrensituation begeben”. Der Geologe wäre laut Verteidiger niemals auf die “absurde Idee” gekommen, sich mit einem Bagger auf den absturzgefährdeten Fels zu stellen.” Ebenso wie der Seniorchef bekannte sich daher auch der Geologe nicht schuldig.
Überarbeitung des Abbaukonzeptes
Im Wesentlichen drehte sich in der Befragung des Unternehmers alles darum, was bei der Begehung am 1. Februar 2023 vereinbart wurde. Beim Bau der Zufahrtsrampe auf den Felsblock sei der Riss entdeckt worden, es stellte sich die Frage, wie Geologen die Situation einschätzen und ob das bisherige Abbaukonzept überarbeitet werden müsse, so der Angeklagte. Dass die Bauarbeiten eingestellt werden, darüber “ist nie geredet worden”, erinnerte er sich, auch wenn vielleicht “alle davon ausgegangen” sein mögen, so der Seniorchef.
Neues Konzept sollte am 13. Februar vorliegen
Der angeklagte Geologe als Baubegleiter hatte an dem Termin am 1. Februar nicht persönlich teilgenommen. Aber auch ihm sei von einem Kollegen seines Büros mitgeteilt worden, “dass keine Abtragungsarbeiten im Gange” seien und das Unternehmen ein neues Konzept vorlegen solle. Als Termin sei der 13. Februar festgesetzt worden, am 8. Februar kam es zu dem tödlichen Felssturz.
Ein Zeuge von der Wildbach- und Lawinenverbauung betonte, dass der Bagger niemals auf dem einsturzgefährdeten Felsblock hätte stehen dürfen, denn dies wäre so, “wie wenn man den Ast absägt, auf dem man sitzt”, so sein Vergleich. Die Wildbachverbauung hatte die Bauführung bei der Hangsicherung. Ob und welche Abtragsmethode tatsächlich zwischen dem Unternehmen und dem baubegleitenden Geologen, der von der Wildbachverbauung beauftragt worden war, vereinbart wurde, wusste er nicht.
In einem Gutachten habe der Geologe jedenfalls auf die Gefahr im Verzug wegen des Felsens hingewiesen, bestätigte ein Kollege von der Wildbachverbauung. Für ihn sei “sonnenklar” gewesen, dass keine weiteren Abtragungsarbeiten durchgeführt werden, bevor nicht ein Alternativkonzept vorliege.
Auch Verbandsgeldbuße beantragt
Außerdem hat die Anklagebehörde noch einen Antrag auf Verbandsgeldbuße nach dem, wie es die Wirtschaftskammer nennt, “Unternehmensstrafgesetz” eingebracht. Die vorgehaltene Straftat der angeklagten Personen sei zugunsten des Verbandes, sprich der Firmen, begangen worden. Die Voraussetzung, wonach die Tat “durch die Sorgfaltswidrigkeit von Entscheidungsträgern ermöglicht oder wesentlich erleichtert” worden sei, sei gegeben.
Ein Urteil ist für Freitag geplant. Den Männern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft.