Staatsschutz beobachtet FPÖ-Mitarbeiter doch nicht

Ticker / 01.06.2026 • 20:20 Uhr

In der Diskussion um parlamentarische Mitarbeiter aus dem Umfeld der rechtsextremen Identitären hat am Montag ein Austausch zwischen Vertretern des Hohen Hauses und des Staatsschutzes stattgefunden. Wie Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) im Anschluss betonte, steht aktuell kein parlamentarischer Mitarbeiter unter Beobachtung. Das Innenministerium sieht dennoch ein “Sicherheitsrisiko”.

Mehrere Medien hatten vor einigen Wochen berichtet, dass rund zehn parlamentarische Mitarbeiter der Freiheitlichen unter Beobachtung des Staatsschutzes stünden. Als Grund genannt wurde ein Naheverhältnis zu der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung. In der Folge lud Rosenkranz heute Vertreter von Innenministerium in Person von Staatssekretär Jörg Leichtfried und Direktion Staatsschutz Nachrichtendienst (DSN) mit Leiterin Sylvia Maier zu einem Gespräch, an dem auch Vertreter aller Fraktionen teilnahmen.

Keine “Sicherheitsgefährdung” – aber “Sicherheitsrisiko”

Laut einer Rosenkranz-Aussendung kam dabei heraus, dass kein einziger parlamentarischer Mitarbeiter unter Staatsschutz-Beobachtung stehe. Es gebe auch keine Sicherheitsgefährdung durch parlamentarische Mitarbeiter.

Das Innenministerium rückte daraufhin am Abend aus, um klar zu stellen, dass aus seiner Sicht zumindest ein Sicherheitsrisiko bestehe.

Innenministerium empfiehlt Sicherheitsüberprüfungen

Wie im aktuellen Verfassungsschutzbericht dargelegt, seien mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich als parlamentarische Mitarbeitende tätig. Unabhängig davon, ob gegen einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt würden, bestehe aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhielten. Aus Sicht des Verfassungsschutzes seien Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in den sensiblen Unterausschüssen zu empfehlen.

Abgeordnete bzw. deren Mitarbeiter erhalten ihre Dauerzutrittskarte derzeit auch ohne Überprüfung. Für eine Änderung der Hausordnung, die auch den Zutritt regelt, ist der Nationalratspräsident formal zuständig. Er muss damit vorher die Präsidiale mit allen Parteienvertretern befassen, in der wiederum das Konsensprinzip gilt, es müssten also alle Fraktionen zustimmen. In der Aussendung des Parlamentschefs hieß es am Montag, dass er in der kommenden Präsidialkonferenz (diese Woche) über den heutigen Termin berichten und weitere Themen zur Sprache bringen werde, die auf Vorschlag von Staatssekretär Leichtfried eingebracht worden seien.

Rosenkranz’ Parteichef Herbert Kickl meldete sich schon am Montag zu Wort. Es stelle sich die Frage, wie es überhaupt zu dieser medialen Vorverurteilung kommen habe können und wer diese “Geschichte” gestreut habe: “Seit Jahren wird versucht, patriotische und regierungskritische Kräfte mit immer neuen Konstruktionen zu diskreditieren.”