Eklat am Theater: Gräve ab sofort freigestellt

Eine Anzeige wegen einer digitalen Signatur bringt den lange schwelenden Konflikt zum offenen Bruch.
Bregenz Die Intendantin des Vorarlberger Landestheaters, Stephanie Gräve, ist am Dienstag mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden worden. Das teilten Monika Wagner, Geschäftsführerin der Vorarlberger Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft, und Claudia Voit, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, mit. Gräves Vertrag läuft noch bis 31. Juli 2028. Bis dahin ist sie bei vollen Bezügen dienstfreigestellt. Wagner sagte, dieser Schritt sei der KuGes „nicht leicht gefallen“. Er sei nach intensiver interner Prüfung erfolgt, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Intendantin, Geschäftsführung und Eigentümervertretung nachhaltig zerrüttet sei. Aus Sicht der KuGes sei „die Grundlage für eine professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr gegeben“. Auslöser der jüngsten Eskalation ist eine Strafanzeige, die Gräve gegen Wagner erstattet hat. „Es gibt eine entsprechende Anzeige beziehungsweise einen entsprechenden strafrechtlichen Vorwurf“, sagte Wagner. „Ob der Tatbestand der Urkundenfälschung tatsächlich erfüllt ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und wird von der Staatsanwaltschaft geprüft.“
Kulturpolitischer Streit
Dabei geht es um den Vorwurf, bei der Erstellung eines Dienstvertrags sei Gräves eingescannte Unterschrift verwendet worden, ohne dass dafür ihre Zustimmung vorgelegen habe. Wagner wies den Verdacht einer bewussten Täuschung zurück. Nach allem, was derzeit vorliege, handle es sich aus ihrer Sicht um „einen unbeabsichtigten administrativen Fehler“, der inzwischen umgehend behoben worden sei, „keinesfalls jedoch um eine bewusste Handlung oder Absicht“ ihrerseits. Sie werde mit den zuständigen Stellen transparent und vollumfänglich kooperieren. Konkret, so Wagner, fungiere die KuGes als Personalstelle für ihre drei Kultureinrichtungen und erstelle in diesem Zusammenhang auch Dienstverträge. Es sei in der Organisation üblich, mit Unterschriftenmarken zu arbeiten. Im konkreten Fall gehe es um eine Vertragsänderung einer langjährigen Mitarbeiterin, bei der die Unterschrift der Intendantin verwendet worden sein soll. Claudia Voit sprach Wagner ausdrücklich das Vertrauen aus. Aus ihrer Sicht habe Wagner „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“. Man gehe derzeit nicht davon aus, dass eine bewusste Fälschung oder Täuschungsabsicht vorgelegen habe. Vielmehr handle es sich um einen Vorgang, wie er innerhalb der Organisation seit Jahren in vergleichbarer Form gehandhabt worden sei. Die nun erfolgte Freistellung diene dem Ziel, in einer schwierigen Situation wieder Ruhe, Stabilität und Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.

Gräve schildert den Vorgang anders. Die Geschäftsführung habe zwar Zugriff auf ihre eingescannte Unterschrift, diese werde jedoch nur sehr selten verwendet, „vielleicht zwei- oder dreimal im Jahr“, und grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache. In diesem Fall sei sie in ihrem Büro anwesend gewesen sein, der Vorgang sei nicht zeitkritisch gewesen, und man hätte jederzeit mit ihr sprechen können. „Es gab aus meiner Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, meine eingescannte Unterschrift zu verwenden“, so Gräve. Zudem habe der ausgestellte Vertrag nicht dem entsprochen, was zuvor besprochen worden sei. Sie habe der betreffenden Mitarbeiterin einen Zwei-Jahres-Vertrag zugesagt, ausgestellt worden sei jedoch ein Ein-Jahres-Vertrag.
Das Verhältnis zwischen Gräve und der KuGes galt bereits seit März als angespannt. Damals war bekanntgegeben worden, dass ihr Vertrag nach 2028 nicht nochmals verlängert wird. Voit erklärte nun, diese Entscheidung sei der Ausgangspunkt einer Entwicklung gewesen, die sich in den darauffolgenden Wochen weiter zugespitzt habe. Mehrere öffentliche und interne Vorgänge sowie jüngste Aussagen der Intendantin hätten das Vertrauensverhältnis weiter belastet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits informiert worden, Gespräche mit den Abteilungsleitungen werden geführt. Wer die Intendanz interimistisch übernehmen soll, stand zunächst noch nicht fest.