Leserbrief: Führerscheinprüfer vielleicht unschuldig?

Wenn ich an meine täglichen Erlebnisse denke, könnte es sein, dass die Fahrschüler:innen wirklich keine Ahnung haben. In meiner Heimatgemeinde ist praktisch auf jedem Waldweg und in der Hundezone Fahrverbot. Täglich erinnere ich Radfahrer:innen daran. Die Straßenverkehrsordnung gilt eben auch für Moped- und Radfahrer:innen sowie Kutschen. Liebe Radfahrer:innen: Die runde Tafel, innen weiß mit rotem Rand, bedeutet gem. StVO § 52.1: Fahrverbot (in beide Richtungen). Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt. Da oftmals Tafeln wie “RespekTiere …” oder eine 700-Euro-Strafandrohung der Agrar-Bezirksbehörde daneben angebracht sind, stellt sich die Frage, wie Einhaltung der gesetzlichen Regeln, Sicherheit und Einfühlvermögen effektiver erreicht werden können. Kennen die Radfahrer:innen den Unterschied zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug? Zwischen schieben, fahren und rasen? Liebe Radfahrer:innen, es gibt auch noch andere Menschen auf diesen Wegen, z. B. Kinder, Alte, Hundebesitzer, die auf diesen Waldweg etc. – die schwächeren Verkehrsteilnehmer darstellen. Danke für euer Verständnis.
Harald Nagelseder, Götzis