Leserbrief: Pensionserhöhung

Die Höhe der ASVG-Pension wird für alle gleich berechnet: Höhe, Dauer der Einzahlungen und Beitragsmonate (Ersatzzeiten) bei Pensionsbeginn. D. h., eine höhere Pension ist kein Almosen irgendeiner Stelle, sondern eine erarbeitete Leistung. Im Umkehrschluss: Eine niedrige Pension resultiert eben daraus, dass einer von den drei Parametern weniger erfüllt wurde. Wenn nun immer die niedrigen Pensionen überproportional erhöht werden, sind jene, die mehr einbezahlt haben und keine entsprechende Erhöhung bekommen, benachteiligt. Also fehlt der Anreiz, mehr einzuzahlen, und das passt genau zum Trend Work-Life-Balance – warum mehr arbeiten und einzahlen? Wäre es nicht klüger und transparenter, Aufstockungen über die Sozialhilfe zu leisten? Die Pensionsleistung ist eine Versicherungsleistung und darf kein Sozialsystem werden.
Reinhard Schwerzler, Dornbirn