Über 5000 Euro Strafe für unüberlegte Äußerung

Gewalt und Verbrechen / 19.10.2025 • 14:42 Uhr
20251001_1340122.jpg
VN

45-Jähriger wehrte sich gegen Beleidigung seiner „Mama“

Feldkirch Dass es ein hässlicher, unnötiger Streit war an jenem Juliabend, das weiß der 45-Jährige. Es war kein Alkohol im Spiel, dennoch gerieten die zwei Frastanzer Nachbarn dermaßen aneinander, dass die wüstesten Beschimpfungen flogen. „Wir sind uns gegenseitig nichts schuldig geblieben und haben uns befetzt“, so der Oberländer.

Der andere habe dermaßen schlimme Beleidigungen gegen seine Mutter ausgesprochen, dass er sich diese vor dem Richter am Landesgericht Feldkirch gar nicht zu wiederholen getraue. Die Äußerungen sind im Akt, der Richter weiß Bescheid und versteht auch den Ärger des Angeklagten. Doch mit Schlägen zu drohen, ist etwas anderes als jemanden zu beleidigen, erklärt er dem Beschuldigten.

„Fresse polieren“

Der Arbeiter drohte dem Provokateur nämlich, ihm „die Fresse zu polieren“, sollte er weiter seine Mutter beleidigen. Der mehrfach Vorbestrafte räumt auch ein, dass es ein Fehler war, dermaßen auszurasten. Heute tut es ihm leid.

Der Staatsanwalt fordert eine angemessene Bestrafung, räumt aber ein, dass die letzten Vorstrafen des Mannes wirklich schon zehn Jahre her sind und er sich seitdem wohl verhalten hat. Da der derzeit Arbeitslose in der Schweiz 4500 Euro verdiente, somit immerhin noch 2500 Euro Arbeitslosenunterstützung erhält, fällt die Geldstrafe wegen Nötigung mit 5400 saftig aus.

Der Verurteilte stutzt, doch da lässt Richter Dietmar Nußbaumer nicht mit sich feilschen. Der mit 70.000 Euro Verschuldete bittet um Ratenzahlung. Die wird ihm gewährt. „Eine Strafe soll ja auch weh tun, Sie sollen sich eine gewisse Zeit keinen Luxus leisten können“, so der Richter abschließend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.