Leserbrief: Betrunkener Rentner legte sich nach Sturz mit dem Fahrrad mit der Rettung und Polizei an

Leserbriefe / 03.12.2025 • 11:00 Uhr
Leserbrief: Betrunkener Rentner legte sich nach Sturz mit dem Fahrrad mit der Rettung und Polizei an

Zum VN-Bericht vom 2.12.25:

Als aufmerksamer Leser frage ich mich, wer hat da versagt? Ein Radler stürzt, verletzt sich dabei, wehrt sich gegen den Hilfseinsatz der Rettung und attackiert zudem noch die Polizei. Herausgekommen ist eine Verurteilung wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und eine Strafe wegen Verweigerung der Atemluftprüfung. Als kritischer Bürger frage ich mich, hätte man das nicht anders lösen können, ja müssen? Wenn sich jemand gegen einen Rettungseinsatz wehrt, dann müssten doch für die Einsatzkräfte die Alarmglocken läuten. Man müsste sich doch die Frage stellen, ob nicht eine ernsthafte Bewusstseinsstörung die Ursache für dieses Verhalten ist. Die verletzte Person hätte man allenfalls auch gegen ihren Widerstand zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit einem Arzt vorführen können, ja müssen. Wenn der Arzt zum Schluss gekommen wäre, dass beim Vorgeführten die Zurechnungsfähigkeit gegeben ist, hätte ihn die Polizei im Hinblick auf das schwerwiegende Tatbild der Verweigerung zu einer Blutabnahme auffordern müssen. Mit Bezug auf die Rechtslage wäre für mich das Tatbild der Verweigerung erst dann rechtens gewesen, wenn der Proband die Blutabnahme im Zustand der Zurechnungsfähigkeit verweigert hätte. Im Übrigen: Bei festgestellter Volltrunkenheit wäre die Verwaltungsstrafe für die Verweigerung der Atemluftprüfung mit 500 EUR gedeckelt gewesen.

Karlheinz Grießinger, Götzis