Steuerservice: Aktuelles zur Forschungsprämie

08.02.2026 • 11:00 Uhr
Steuerservice: Aktuelles zur Forschungsprämie
FA/Hagen

Steuerexperte Peter Bahl erklärt, was bei Zuverdienst ab heuer zu beachten ist.

Rankweil Überraschend kam zum Jahresende eine Novelle zur Verordnung, wie genau die 14-prozentige Forschungsprämie geltend gemacht werden kann. Mit der Novelle wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom September 2025 sozusagen korrigiert. Neu müssen nun sämtliche steuerlichen Abzugsverbote beim Begriff der Aufwendungen beachtet werden. Das Urteil hatte auch Managergehälter über 500.000 Euro als Aufwendungen anerkannt.

Die Änderung der Verordnung bringt auch eine Klarstellung, dass unmittelbare Investitionen für die Forschung bei Gebäuden oder Maschinen nicht nur mit der jährlichen Abschreibung, sondern mit den Gesamtaufwendungen berücksichtigt werden können. Voraussetzung dafür ist aber die Nachhaltigkeit, nachdem die Investitionen zumindest die halbe Nutzungsdauer (mindestens 10 Jahre) auch der unmittelbaren Forschung dienen müssen. Bei Änderungen über 25 Prozent oder bei Beendigung der Nutzung für die Forschung und Entwicklung (FuE) kann es analog wie bei der Vorsteuerkorrektur zu anteiligen negativen oder positiven Korrekturen bei der Prämie kommen.

Weiters bringt die Novelle ein neues Abgrenzungsproblem mit der Definition einer “marktnahen Forschung”. Das liegt dann vor, wenn Produkte oder Materialien nach Vornahme der Forschungsaktivitäten ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet werden. In solchen Fällen können nur solche Aufwendungen angesetzt werden, die allein durch FuE und nicht auch durch die kommerziellen Verwertungen veranlasst wurden und ebenso nicht der Produktionsaufwand dafür.