Leserbrief: Ausgelagerte Konstruktionen der Gemeinden – außer Kontrolle?

Viele Aufgaben mittelgroßer Gemeinden wie z. B. Hörbranz sind in Vereinen wie Musikschulen, Sozialsprengel, Kleinkind- und Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Abgänge von den Gemeinden abgedeckt werden, ausgelagert. Auch in Gemeindeverbänden und GmbHs wie Abwasserverbände, Baurechts- und Finanzverwaltungen, öffentlicher Nahverkehr, Pflegeheime, Immobilienverwaltungen werden Bereiche von Gemeinden ausgelagert und von diesen ausgeführt. Dadurch haben GR und GV kaum Einfluss auf das operative Geschäft in diesen Geschäftsfeldern. Durch derartige Auslagerungen, die oft in der Größenordnung eines 6- bis 7-stelligen Betrages liegen, werden die Gremien in den Gemeinden ausgehebelt. Zwar sieht das Gemeindegesetz in Verbandsangelegenheiten eine Berichtspflicht an die Gemeindevertretung vor, die aber kaum wahrgenommen wird, wenn man in den Protokollen nachschaut. Interessant ist, dass in § 50 GG die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung taxativ angeführt sind und da heißt es, dass die Gemeindevertretung für andere Geschäfte, deren Wert 1 % der Finanzkraft übersteigt, zuständig ist. Laut Aufsichtsbehörde kommt diese Bestimmung bei der Bezahlung der Abgänge der ausgelagerten Betriebe nicht zur Anwendung. Ich bin der Meinung, dass diese fehlenden Infos an die Organe der Gemeinde und die fehlende Beschlussfassung der Abgänge mit ein Grund sind für die starke Überschuldung vieler Gemeinden. Durch diese gesetzliche Praxis wird die Arbeit in den Gemeindegremien in den ausgelagerten Bereichen kaum hinterfragt.
Paul Seeberger, Hörbranz