Leserbrief: Bekenntnis zu direkter Demokratie?

Im VN-Gespräch in St. Arbogast äußerte sich Verfassungsjurist Peter Bußjäger zur Frage, wie es gelingen kann, mehr und versierteres politisches Personal für die Gemeindeebene zu gewinnen. Einen Hebel sieht er in der Unterstützung von politischer Teilnahme in der Bevölkerung. Es sei dringend notwendig, die aktive Teilnahme der Bevölkerung am politischen Leben zu stärken. Erstaunlich, dass er daran erinnern muss, immerhin steht ja bereits in Artikel 1 der Vorarlberger Landesverfassung: „Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie.“ Dem zum Trotz sind die Hürden für Beteiligung in keinem anderen Bundesland so hoch, wie sich gerade an dem von uns eingebrachten Volksbegehren zeigt. In Vorarlberg kann nämlich nicht via ID Austria unterzeichnet werden. Was als „Vorarlberger Weg“ bei der Landtagssitzung vom April von beiden Regierungsparteien vehement verteidigt wurde, erweist sich als enormer Mehraufwand in den Gemeindestuben. Dabei fordert gerade die FPÖ in Wahlkampfzeiten stets mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild ein. Nun muss also jede Unterstützungserklärung auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Im Zeitalter der Digitalisierung könnte dies mit ein paar wenigen Klicks erledigt sein – und sogar, ohne extra Papiermüll zu produzieren.
Miriam Capelli und Mechtild Bawart, Nenzing/Weiler