Leserbrief: Gemeinde versucht das Bestmögliche für Familien

Zum Leserbrief “Aufwandspauschale: Land verweist auf Zivilrecht” von Frau Angela Schmid, VN vom 15.6.2026:
Im Rahmen der Anmeldung wird darauf hingewiesen, dass Kinder grundsätzlich im gewählten Betreuungsrhythmus verbleiben. Gleichzeitig werden Eltern beim Elternabend darüber informiert, dass bei abweichendem Bedarf jederzeit eine Anpassung der Betreuungsmodule, in Abstimmung mit der Bereichsleitung, möglich ist. Gemäß den Bestimmungen des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG) können während des laufenden Betreuungsjahres zusätzliche Module in Anspruch genommen werden, sofern sich dadurch weder der Betreuungsschlüssel noch der daraus resultierende Personaleinsatz verändert. In diesem Fall entsteht kein organisatorischer Anpassungsbedarf. Kommt es durch eine Modulerweiterung jedoch zu Auswirkungen auf den Betreuungsschlüssel oder die personellen Rahmenbedingungen, ist die jeweilige Situation im Einzelfall zu prüfen und eine Genehmigung durch das Land Vorarlberg einzuholen (Stellenprozentberechnung). Ergänzend zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gelten während der Sommerbetreuung gesetzlich vorgesehene Öffnungszeiten. Im restlichen, regulären Betriebsjahr bietet die Gemeinde Langen darüber hinaus einen kostenlosen zusätzlichen Service, indem sie morgens 15 Minuten früher öffnet. Unabhängig davon ist die Gemeinde Langen bestrebt, flexibel auf veränderte Betreuungswünsche zu reagieren und gemeinsam mit den Eltern bedarfsgerechte Lösungen zu finden, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Bedürfnisse der Familien bestmöglich zu berücksichtigen.
Bgm. Josef Kirchmann, Gemeinde Langen b. Bregenz