Leserbrief: Grenzenlose Gier

Meine Schwester, deutsche Staatsangehörige und in Deutschland ansässig, ist in Wolfurt auf der A14 mit 12 km/h radarmäßig erfasst worden. Die Behörde hat sie mit 60 Euro bestraft. Im Hinblick auf einen Rahmenvertrag des Rates der EU, dass grenzüberschreitende Verkehrsübertretungen im Ausland erst ab 70 Euro verfolgt werden können, hat sie die Strafe nicht bezahlt. In der Folge hat die BH Bregenz bei der deutschen Behörde einen Vollstreckungsantrag eingebracht. Ich habe die deutsche Behörde auf den bestehenden Rahmenvertrag hingewiesen. Postwendend hat man mich informiert, dass es im Verhältnis Österreich zu Deutschland aus dem Jahre 1988 einen bilateralen Vertrag gäbe, wonach Verkehrsstrafen, die von deutschen Staatsbürgern in Österreich begangen werden, bereits ab 25 Euro exekutiert werden können. Wer soll sich da noch auskennen? Ich halte diese Vorgangsweise für unzulässige Nepperei. Mit der Ratifizierung des Rahmenvertrages durch Österreich wäre es doch logisch, dass die diesbezügliche Bestimmung aus dem Jahre 1988 ihre Rechtskraft verloren hat.
Karlheinz Griessinger, Götzis