Leserbrief: Staatsverdrossenheit? Ja – Natürlich!

Zum VN-Bericht “Melanie muss in die Schule!”, VN vom 30.7.26:
Stellen Sie sich einmal vor, Sie stünden vor Gericht. Strafverfahren, Verwaltungsverfahren oder privater Rechtsstreit. Eine der Grundregeln in jedem dieser Verfahren ist: Beteiligte und deren Rechtsvertreter haben Zugang zu allen Unterlagen. Jede der streitenden Parteien erhält umgehend alle von der Gegenseite vorgelegten Schriftstücke. Und das ist gut so! Undemokratische Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass vieles geheim bleibt. Bis zur Anklage dauert es Monate, das Verfahren ist nicht öffentlich, es gibt Geheimgerichte, Verteidiger erhalten nicht alle Beweise und sind in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. All dies ist mir durch den Kopf gegangen, als ich den VN-Bericht über “den Fall Melanie” las. Ich habe null Ahnung von den speziellen Umständen in Fällen von Down-Syndrom. Ich habe null Ahnung von den schulrechtlichen Gegebenheiten im “Fall Melanie”. Aber … auch ich bilde mir eine Meinung über diesen Fall – aufgrund der Berichterstattung unserer Medien. Mein Schlüsselsatz im detaillierten VN-Artikel ist die Aussage des Vaters: “Eine Einsicht in die Stellungnahme der pädagogischen Beraterin wurde uns verwehrt!” Ja, wo leben wir denn? Was maßt sich die Schulbehörde eigentlich an? Wir leben doch nicht mehr im Kaiserreich! Die Betroffenen dürfen nicht die Basisunterlagen der sie betreffenden aktuellen Entscheidung erhalten? Für mich ist das eine grobe Dienstpflichtverletzung!
Jürgen Gerdes, Mellau