Leserbrief: Keine Gesetze für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer

Leserbriefe / 10.08.2026 • 11:45 Uhr
Leserbrief: Keine Gesetze für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer

Radeln auf Spazierwegen mit Radfahrverbotstafeln, Rechtsfahrordnung, Abbiegen ohne Handzeichen, Fahren auf Gehsteigen, Fahren auf Zebrastreifen, Fahren auf Landstraßen, wenn parallel ein Radweg besteht, Kleinkinder 3–4-jährig, werden mit einem Seil nach oben gezogen, wissen aber nicht, wie diese den Berg hinunterkommen, Fahrerflucht nach Unfall, leider selbst erlebt. All diese Vergehen gelten auch für E-Scooter-Fahrer. Pensionisten überschätzen sich im Umgang mit E-Bikes. Fahren mit Helm, für viele unnötig. Aber wer Hirn hat, schützt es, könnte man meinen. Von Gesetzeshütern – Polizei – werden alle Übertretungen nicht geahndet. Warum gibt es keine Nummerntafeln und Versicherungen wie bei Mopeds? Wenn man einen Biker aufmerksam macht, erhält man leider noch den Mittelfinger! Jeder Wanderer erschrickt, wenn ein rücksichtsloser Fahrer, E-Bike wie Scooter, an einem vorbeibraust mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Die Klingel an den Gefährten ist Mangelware. Man könnte die Verkehrsübertretungen noch weiter ausführen, aber es hat ja sowieso keinen Wert. Bei Autofahrern wird jede Übertretung geahndet. 10 km/h zu schnell, schon hat man eine Anonymverfügung. Aber man kann nicht alle E-Bike- und E-Scooter-Fahrer über einen Kamm scheren, aber zwei Drittel der Fahrer ignorieren einfach alles. Darum auch hier: Es gibt Gleiche und Gleichere, vom Gesetz her gesehen.

Elmar Zint, St. Gallenkirch