Leserbrief: Wirklich ein Projekt mit Vorbildcharakter?

Zum VN-Bericht “Millionen-Bau der Illwerke stockt” vom 31. Oktober 2026:
Die Illwerke-VKW bewerben ihr Drei-Milliarden(!)-Projekt als Projekt mit Vorbildcharakter. Für das Lünerseekraftwerk II (mit zehn Kilometer langem Wassertunnel durch die Berge und riesiger Kaverne) wird eine Investitionssumme von 2,65 Milliarden geschätzt, weitere 400 Millionen sind für die Generalerneuerung der 259 Gittermasten der Freileitung von Bürs nach Hohenweiler vorgesehen, die die 1100 Megawatt des neuen Kraftwerks aufnehmen und nach Deutschland leiten sollen. 2022 erfolgte in einer Landtagssitzung die Beschlussfassung. Die Abgeordneten appellierten an die Landesregierung, die Illwerke-VKW bei der Umsetzung bestmöglich zu unterstützen. Landeshauptmann Wallner hat dann sohin gleich mal verkündet, dass es für die neue Freileitung keine UVP benötigt. Dass es in Naturschutzgebieten Bohrpfähle braucht, die nur ein Raupenfahrwerk mit 90 to, zur Masterrichtung einen sechsachsigen Mobilkran mit 70 to sowie Baustraßen und 300 Lkw-An- und -Abfahrten je Mastbaustelle benötigen, ist ja ein Klacks. Blöd nur, dass das UVP-2000-Gesetz bei einer neuen Freileitung ab 10 km (hier 71 km) zwingend eine UVP vorschreibt und der Fall derzeit beim Verwaltungsgerichtshof liegt. Das kürzlich erstellte Naturschutz-Gutachten der BH Feldkirch dürfte die nächste “Klatsche” sein. Es kommt zur Erkenntnis, dass die Baumaßnahmen an vielen Masten nicht genehmigungsfähig sind! Nun ist glasklar, weshalb die Landesregierung aktuell das Naturschutzgesetz massiv deregulieren muss.
Dietmar Gasser, Wolfurt