Schelte für Volksanwalt von Bludenzer Stadtchef

Gemeindeoberhaupt Mandi Katzenmayer (VP) übt ungewohnt scharfe Kritik an Landesvolksanwalt.
Bludenz „Die Agitation von Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda ist vollkommen unverständlich. Aufgrund der Gesetzeslage war die Stadt verpflichtet, so zu handeln“, reagiert der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer (VP) auf einen VN-Bericht, wonach der Ex-VP-Abgeordnete Oliver Ladurner im Natura-2000-Schutzgebiet im Klostertal Pläne für ein Ferienhaus wälzt. „Bachmayr-Heyda hätte sich vor dem Gang in die Medien bei der Stadt informieren müssen. Das darf man sich von einem Landesvolksanwalt erwarten“, übt das Bludenzer Stadtoberhaupt schwere Kritik an der Volksanwaltschaft. Dazu sei die Stadt bereits 1992 vom damaligen Landesvolksanwalt Nikolas Schwärzler aufgefordert worden. „Damals hieß es, die Stadt möge die notwendige Widmung herstellen. Dieser Aufforderung kamen wir nach. Also wenn wir einen Sündenfall begangen haben, dann hat uns die Volksanwaltschaft den Apfel gereicht und hat das auch zu verantworten.“
Ladurner: „Bescheid ist rechtskräftig“
Für die Erteilung der Baubewilligung sei die rechtliche Basis nach Prüfung der städtischen Juristen gegeben. Zudem habe Bauwerber Ladurner auch einen Abbruchbescheid für das Kellergeschoß beziehungsweise die Bodenplatte aus den 1980er-Jahren erhalten. „Das war Voraussetzung für das 2018 genehmigte Bauvorhaben und nicht eine politische Funktion, die er vor mehr als 25 Jahren als Jugendfunktionär ausübte“, meint Katzenmayer. Einer angekündigten Prüfung durch die Volksanwaltschaft blickt Katzenmayer mit Gelassenheit entgegen. Ladurner selbst meint auf VN-Anfrage: „Nachdem davon auszugehen ist, dass ein Bauantrag nur nach Prüfung aller rechtlich relevanten Themen erteilt wird, ist davon auszugehen, dass der Bescheid nach Ablauf aller Fristen rechtskräftig wird. Alle Arbeiten, mit denen im Übrigen erst 2020 begonnen wurde, erfolgten zur Gänze im Rahmen des von der Stadt erstellten rechtskräftigen Baubescheides und der geforderten Auflagen. Für mich ist es absolut unverständlich, warum nach beinahe 20 Jahren eine rechtsgültige Widmung und ein in Rechtskraft erwachsener Baubescheid des Landesvolksanwalts angezweifelt wird.“